Die Grundbuchdatenbank ist ein von den Bezirksgerichten geführtes öffentliches Verzeichnis, in das Grundstücke und die an ihnen bestehenden dinglichen Rechte, wie z.B. Eigentümer und Belastungen eingetragen werden. Sie wird zentral für ganz Österreich vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Justiz geführt.
Jeder darf die Grundbuchdatenbank abfragen, sie ist grundsätzlich rund um die Uhr geöffnet. Seit 1999 ist die Grundbucheinsicht (also Grundbuch und Kataster) im Internet möglich und zwar über sogenannte Verrechnungsstellen. Die Abfrage der Grundstücksdatenbank (der Grundbuchauszug) ist kostenpflichtig. Die Verrechnung der Gebühren erfolgt über die Verrechnungsstellen, bei denen sich der Kunde eine Zugangsberechtigung besorgen muss.
Die wichtigsten Abfragemöglichkeiten sind:
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nach KG-Nummer und Einlagezahl
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nach KG-Nummer und Grundstück-Nummer
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nach der Grundstückadresse
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nach allen Veränderungen an einem Objekt in einem bestimmten Datumszeitraum
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nach Nachname, Vorname und Geburtsdatum (eingeschränkt auf Berechtigte)
Die Grundstücksdatenbank umfasst Grundbuch und Grenzkataster. Der Grenzkataster (digitale Katatastermappe) ist eine von den Vermessungsämtern geführte öffentliche Einrichtung zum verbindlichen Nachweis der Grenzen der Grundstücke und - nicht verbindlich - tatsächlicher Grundstücksverhältnisse wie die Nutzungsart. Die Lage der Grundstücke wird grafisch dargestellt.