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Videos von ADVOKAT Programmteilen. |
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Die wichtigsten Fakten zum WebERV:- Am 1. Juli 2007 wurde der Betrieb des WebERV grundsätzlich verpflichtend für Rechtsanwälte und Notare eingeführt. Die ERV-Verordnung BGBl. II 130 vom 18.6.2007 normiert: "Ab 1. Juli 2007 liegen die generellen technischen Möglichkeiten für Rechtsanwälte und Notare vor, die nach dieser Verordnung zugelassenen Eingaben (samt Beilagen) im elektronischen Rechtsverkehr einzubringen (§ 89c Abs. 5 GOG). Liegen die konkreten technischen Möglichkeiten dafür im Einzelfall nicht vor, so ist dies vom einbringenden Rechtsanwalt oder Notar in der nicht im elektronischen Rechtsverkehr übermittelten Eingabe glaubhaft zu machen."
- Der WebERV braucht eine geeignete ERV-Software. ADVOKAT liefert das Programm im Rahmen der Softwarewartung mit einem Update kostenlos. ADVOKAT empfiehlt den WebERV zu verwenden, soweit das gesetzlich möglich ist.
- Der Umstieg vom ERV auf den WebERV erfolgt zu einem von der Kanzlei gewählten Zeitpunkt. Ab diesem Zeitpunkt wird der alte ERV zur Gänze außer Betrieb genommen.
- Der WebERV erfolgt über eine zugelasseneÜbermittlungsstelle. Bis alle technischen Probleme verlässlich ausgeräumt sind, wird ADVOKAT nur die eigene Übermittlungsstelle unterstützen.
- Sie müssen sich daher bei der Übermittlungsstelle Advokat anmelden.
Anmeldeformulare und Gebühreninformation finden Sie auf https://dienste.advokat.at. - Wenn Sie für den WebERV ausschließlich die Übermittlungsstelle Advokat verwenden, können Sie sich von der Telekom abmelden.
- Bei Grundbucheingaben ist das Gesuch in Papierform einzubringen. Beilagen und Urkunden (außer Teilungspläne) sind nicht im Original einzubringen, sondern im schriftlichen Gesuch ist auf die Einstellung in ein Urkundenarchiv zu verweisen. Die Rechtspfleger holen sich die Urkunden aus den Archiven. Dies gilt auch für Grundbuchexekutionen, obwohl letztere beim Bezirksgericht überreicht werden und nicht direkt beim Grundbuchsgericht. Es gilt nicht für Rangordnungsgesuche.
- Die ERV Verordnung 2007 vom 29.11.2007, BGBl, II 333/2007 klärt, dass Schriftsätze auch in Form eines PDF-Anhangs eingebracht werden können und dass der WebERV auch für Verbesserungsaufträge zu verwenden ist.
- Der bisherige (alte) ERV wird über Telekom Austria abgewickelt und voraussichtlich Ende 2008 eingestellt.
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Die wichtigsten Fakten in Kurzform
- Am 1. Juli 2007 wurde der
ERV für Rechtsanwälte in vielen Verfahrensarten grundsätzlich verpflichtend
eingeführt.
- Am 31.12.2008 wurde der
"alte" ERV über Telekom eingestellt. Alle Rechtsanwälte müssen spätestens ab
diesem Zeitpunkt den WebERV verwenden.
- Am 1.1. 2009 trat die
Grundbuchs-Novelle 2008 in Kraft. Zur Beseitigung von verbesserbaren
Formgebrechen ist auch im Grundbuchverfahren ein Verbesserungsauftrag möglich
(§ 82a GBG).
- Seit dem 1.4.2009 können Rechtsanwälte grundsätzlich Anträge via WebERV einbringen.
Bis Mitte Juni 2009 werden die Gerichte sukzessive für
den ERV Grundbuch freigeschalten. Beschlüsse dieser Gerichte werden jedenfalls
per ERV-Rückverkehr zugestellt.
- Seit dem 15.6.2009 sind
alle Grundbuchsgerichte auf den WebERV umgestellt, alle Gerichte werden
Beschlüsse und Verbesserungsaufträge im Wege des WebERV übermitteln.
Rechsanwälte sollten alle Anträge per WebERV übermitteln.
- Ab dem 1.11.2009 ist das Grundbuchverfahren ausschließlich mit dem WebERV durchzuführen.
In dieser Phase sind die häufigsten Anträge vollständig strukturiert einzubringen, dh es gibt für jedes Datenelement ein eigenes Feld.
Nicht so
häufig vorkommende Anträge werden im WebERV mit einem "Sonstigen Antrag"
eingebracht. Dabei sind nur wenige Felder zwingend strukturiert. Für das
eigentliche Begehren (den Beschluss) steht ein Textfeld zur Verfügung (analog
dem Feld "Weiteres Vorbringen" bei einer Klage).
- Grundbuchexekutionen sind
weiterhin schriftlich einzubringen.
- Ab dem "Big
Bang" (vom BMJ vorgesehen für Sommer 2012) startet dann die zweite Phase der Grundbuchumstellung: das "Grundbuch Neu" geht in Betrieb. Das elektronische Grundbuch wird vom BMJ, BEV und BMwA technisch auf eine vollkommen neue Grundlage gestellt (Projektname "Big Bang"). Ab diesem Zeitpunkt sind dann alle Grundbuchanträge vollständig strukturiert per WebERV einzubringen.
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