|
|
News |
| |
| Hier finden Sie kurze
Videos von ADVOKAT Programmteilen. |
|
| |
|
| |
Die wichtigsten Fakten in Kurzform
- Am 1. Juli 2007 wurde der ERV für Rechtsanwälte in vielen Verfahrensarten grundsätzlich verpflichtend eingeführt.
- Am 31.12.2008 wurde der "alte" ERV über Telekom eingestellt. Alle Rechtsanwälte müssen spätestens ab diesem Zeitpunkt den WebERV verwenden.
- Am 1.1. 2009 trat die Grundbuchs-Novelle 2008 in Kraft. Zur Beseitigung von verbesserbaren Formgebrechen ist auch im Grundbuchverfahren ein Verbesserungsauftrag möglich (§ 82a GBG).
- Seit dem 1.4.2009 können Rechtsanwälte grundsätzlich Anträge via WebERV einbringen.
Bis Mitte Juni 2009 werden die Gerichte sukzessive für den ERV Grundbuch freigeschalten. Beschlüsse dieser Gerichte werden jedenfalls per ERV-Rückverkehr zugestellt.
- Seit dem 15.6.2009 sind alle Grundbuchsgerichte auf den WebERV umgestellt, alle Gerichte werden Beschlüsse und Verbesserungsaufträge im Wege des WebERV übermitteln. Rechsanwälte sollten alle Anträge per WebERV übermitteln.
- Ab dem 1.11.2009 ist das Grundbuchverfahren ausschließlich mit dem WebERV durchzuführen.
In dieser Phase sind die häufigsten Anträge vollständig strukturiert einzubringen, dh es gibt für jedes Datenelement ein eigenes Feld.
Nicht so häufig vorkommende Anträge werden im WebERV mit einem "Sonstigen Antrag" eingebracht. Dabei sind nur wenige Felder zwingend strukturiert. Für das eigentliche Begehren (den Beschluss) steht ein Textfeld zur Verfügung (analog dem Feld "Weiteres Vorbringen" bei einer Klage).
- Grundbuchexekutionen sind weiterhin schriftlich einzubringen.
- Am 16.08.2010 startet dann die zweite Phase der Grundbuchumstellung: das "Grundbuch Neu" geht in Betrieb. Das elektronische Grundbuch wird vom BMJ, BEV und BMwA technisch auf eine vollkommen neue Grundlage gestellt (Projektname "Big Bang"). Ab diesem Zeitpunkt sind dann alle Grundbuchanträge vollständig strukturiert per WebERV einzubringen.
|
|
| |
|
| |
Bereits am 2. April 2007 hat ADVOKAT als erster Anbieter
echte Schriftsätze im neuen WebERV erfolgreich eingebracht und damit seinen technologischen Vorsprung neuerlich unter Beweis gestellt.
Seit
1. Juli
2007 ist jeder österreichische Anwalt dazu verpflichtet, praktisch alle Schriftsätze und Eingaben elektronisch zu übermitteln.
Ist Ihre Kanzlei dafür ausgerüstet? |
|
| |
|
|
|
| |
...Der WebERV startete am Montag, dem 2. April 2007, um 9.00 Uhr.
Der Launch ging in den Räumlichkeiten von WOLF THEISS live über die Bühne, wo der erste Schriftsatz per WebERV versandt wurde...
Fotos |
|
| |
|
| |
Die wichtigsten Fakten zum WebERV:- Am 1. Juli 2007 wurde der Betrieb des WebERV grundsätzlich verpflichtend für Rechtsanwälte und Notare eingeführt. Die ERV-Verordnung BGBl. II 130 vom 18.6.2007 normiert: "Ab 1. Juli 2007 liegen die generellen technischen Möglichkeiten für Rechtsanwälte und Notare vor, die nach dieser Verordnung zugelassenen Eingaben (samt Beilagen) im elektronischen Rechtsverkehr einzubringen (§ 89c Abs. 5 GOG). Liegen die konkreten technischen Möglichkeiten dafür im Einzelfall nicht vor, so ist dies vom einbringenden Rechtsanwalt oder Notar in der nicht im elektronischen Rechtsverkehr übermittelten Eingabe glaubhaft zu machen."
- Der WebERV braucht eine geeignete ERV-Software. ADVOKAT liefert das Programm im Rahmen der Softwarewartung mit einem Update kostenlos. ADVOKAT empfiehlt den WebERV zu verwenden, soweit das gesetzlich möglich ist.
- Der Umstieg vom ERV auf den WebERV erfolgt zu einem von der Kanzlei gewählten Zeitpunkt. Ab diesem Zeitpunkt wird der alte ERV zur Gänze außer Betrieb genommen.
- Der WebERV erfolgt über eine zugelasseneÜbermittlungsstelle. Bis alle technischen Probleme verlässlich ausgeräumt sind, wird ADVOKAT nur die eigene Übermittlungsstelle unterstützen.
- Sie müssen sich daher bei der Übermittlungsstelle Advokat anmelden.
Anmeldeformulare und Gebühreninformation finden Sie auf https://dienste.advokat.at. - Wenn Sie für den WebERV ausschließlich die Übermittlungsstelle Advokat verwenden, können Sie sich von der Telekom abmelden.
- Bei Grundbucheingaben ist das Gesuch in Papierform einzubringen. Beilagen und Urkunden (außer Teilungspläne) sind nicht im Original einzubringen, sondern im schriftlichen Gesuch ist auf die Einstellung in ein Urkundenarchiv zu verweisen. Die Rechtspfleger holen sich die Urkunden aus den Archiven. Dies gilt auch für Grundbuchexekutionen, obwohl letztere beim Bezirksgericht überreicht werden und nicht direkt beim Grundbuchsgericht. Es gilt nicht für Rangordnungsgesuche.
- Die ERV Verordnung 2007 vom 29.11.2007, BGBl, II 333/2007 klärt, dass Schriftsätze auch in Form eines PDF-Anhangs eingebracht werden können und dass der WebERV auch für Verbesserungsaufträge zu verwenden ist.
- Der bisherige (alte) ERV wird über Telekom Austria abgewickelt und voraussichtlich Ende 2008 eingestellt.
|
|
| |
|
| |
|
einfach neu - einfach komfortabel - einfach intelligent - einfach
beständig
Mit ADVOKAT Edition 4 kommt frischer Wind in Ihre Kanzlei. Lesen Sie mehr
über die innovativen Neuerungen in ADVOKAT. |
|
| |
|
| |
|
Ab dem 1.9.2006 bietet ADVOKAT neue Internet-Dienste an.
- Grundstücksdatenbank
- Firmenbuch
- Zentrales Melderegister
- Zentrales Gewerberegister
- Elektronische Akteneinsicht
|
Aktion:
Keine Anmeldegebühr für ADVOKAT Kunden!
|
Somit ist es möglich, oben angeführte Abfragen einfach
und kostentransparent online durchzuführen. Dabei wurde größter Wert auf eine
einfache und übersichtliche Bedienung gelegt.
Für die Nutzung von ADVOKAT Online braucht es nur einen Internet-Zugang. Sie
müssen nichts kaufen und auch kein Abfrageprogramm installieren!
Einfach Anmeldeformular ausdrucken, ausfüllen und an ADVOKAT faxen. Wir
schalten Sie umgehend frei und Sie können Abfragen von Grundstücksdatenbank,
Firmenbuch und Zentralem Melderegister in Zukunft noch angenehmer machen.
In der Verbindung mit der ADVOKAT
Aktenverwaltung sind die Online-Dienste besonders effektiv:
-
Das Abfrageergebnis wird sofort im elektronischen Akt
gespeichert
-
Es wird automatisch eine anwaltliche Leistung erfasst
-
Die angefallenen Barauslagen
werden gespeichert
Aktion für ADVOKAT Kunden:
- Wenn Sie Kunde von ADVOKAT sind, verrechnen wir keine
Anmeldegebühr von EUR 20,00.
- Vorraussetzung: Rechnungslegung erfolgt elektronisch
per E-Mail bzw. Online und als Bezahlverfahren muß das
Lastschriftverfahren gewählt werden.
Bei Fragen stehen wir Ihnen
jederzeit gerne unter 0512/588033 zur Verfügung.
Hier erhalten Sie weitere Informationen und können sich anmelden...
|
|
| |
|
| |
Seit dem
1.7.2008 können Jahresabschlüsse auf zwei Wegen elektronisch eingereicht
werden. 1. Die herkömmliche Übermittlung mit Finanzonline in strukturierter
Form (XML-Datei) 2. Die neue Übermittlung einer PDF-Datei über den
WebERV.
Die neue
Übermittlungsart bietet einige Vorteile: Sie ist umfassender |
|
| |
|
| |
|
ADVOKAT setzt sein kontinuierliches Wachstum fort. Trotz erschwerter
Wettbewerbsbedingungen kann ADVOKAT sein Wachstum ungebremst fortsetzen.
Zurückzuführen ist der stetige Erfolg auf die seit Jahren unveränderten
Bemühungen in Entwicklung und Kundensupport.
Im laufenden Jahr 2006 wird die 1000. Kanzlei erwartet. Damit erreicht
ADVOKAT neue Maßstäbe.
|
|
| |
|
| |
| Die Wirtschaftszeitschrift Format hat in
ihrem Artikel in der Ausgabe 37/2004 die 25 größten Anwaltskanzleien Österreichs
vorgestellt. Als Maßstab für die Kanzleigröße wählte Format die Anzahl der für
die jeweilige Kanzlei tätigen Juristen. Erfreulich ist, dass rund die Hälfte
dieser Sozietäten auf ADVOKAT als Kanzleiverwaltungssystem setzt. |
|
| |
|
| |
| Am Donnerstag, den 2. Juni 2005 fand in unserem Büro am Stephansplatz wieder ein Club-ADVOKAT statt. |
|
| |
|
|
|