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Präsentationsvideos

 

November 2011

ADVOKAT Insolvenzcheck

Der Insolvenzcheck automatisiert die Abfrage der Insolvenzdatei (Ediktsdatei) und kann Ihnen viel Arbeit abnehmen. Das Video zeigt Ihnen wie Sie den Insolvenzcheck optimal nutzen.
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Oktober 2010

Forderungsbetreibung

Einen Forderungsbetreibungsakt mit Advokat schnell und unkompliziert abwickeln. ADVOKAT rechnet die Zinsen, berücksichtigt Zahlungen und erstellt die notwendigen Anträge automatisch aus dem elektronischen Akt.
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August 2010

Spracherkennung ONLINE

Direktes Diktieren in Advokat, Word oder Outlook. Sprachbefehle unterstützten Sie bei der einfachen Handhabe.
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August 2010

Spracherkennung
OFFLINE

Digitiales Diktieren wie gewohnt. Umsetzung erfolgt via Spracherkennung im Hintergrund. Sekretariat bekommt das fertige Dokument zur Kontrolle, Verbesserungen werden im Sprechprofil des Juristen gespeichert. 
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Juli 2010

Mobiles Arbeiten mit
ADVOKAT am iPad

Unkomplizierter, schneller und vor allem sicherer Zugriff auf sämtliche Daten der Kanzlei bietet Ihnen den optimalen Überblick.
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März 2010

ADVOKAT Online

ADVOKAT Online - Internet-Dienste in der Aktenverwaltung.
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Jänner 2010

Modul Überweisungen

Erstellen und verwalten Sie Ihre Überweisungen mit ADVOKAT. Schnittstellen in die Buchhaltung und zu Electronic Banking minimieren den Arbeitsaufwand.
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Jänner 2010

Leistungserfassung

Unterschiedliche Möglichkeiten der Leistungserfassung inkl. Leistungsliste.
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Jänner 2010

PDF - Assistent

Der ADVOKAT PDF Assistent teilt die gescannte Post auf und ordnet diese dem richtigen Akt und Mitarbeiter zu.
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Dezember 2009

Neue Aktenverwaltung

Präsentationsvideo der neuen Edition 5 Aktenverwaltung inkl. Volltextsuche.
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September 2009

Akten und Personen

Anlegen von Akten und Personen in ADVOKAT.
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Juni 2009

Phone & Memo

Durchgehende Leistungserfassung? Kanzleiablauf optimieren? Zettelwirtschaft abschaffen? Phone & Memo ist das richtige Tool für Sie!
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Jänner 2009

Kontaktpersonen

Verschiedene Ansprechpartner großer Firmen können hinterlegt und im Schriftverkehr automatisch verwendet werden.
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Oktober 2008

Honorarabrechnung

Honorarnotenlegung anhand des Honorarmanagers.
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August 2008

Terminkalender

Der zentrale Terminkalender in ADVOKAT mit der Synchronisation nach Outlook.
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August 2008

Insolvenzverwaltung

Das Insolvenzprogramm dient zum Verwalten von Insolvenzverfahren durch den Masse- oder Ausgleichsverwalter.
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März 2008

Telefonie

In diesem Video erfahren Sie mehr über die Integration Ihrer Telefonanlage in ADVOKAT.
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März 2008

Dokumentenverwaltung  

Die Dokumentenverwaltung mit PDF Assistent als Manager für Ihre eingescannte Tagespost.
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November 2007

WebERV <-> Akten

Der WebERV im zusammenwirken mit Aktenverwaltung und Betreibung.
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November 2007

WebERV Grundmodul

Grundfunktionen des WebERV inkl. ERV Useware, lernen Sie die Eingabemasken kennen.
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Interesse? Fragen Sie Herrn Markus Weiss 0676 / 844 748 100 oder nutzen Sie unser Kontaktformular

Tipp: Klicken Sie die Video Links mit der rechten Maustaste an und wählen Sie "Ziel speichern unter..." aus um die Videos auf Ihren PC herunterzuladen.

 
   

Informationen zum WebERV

Die wichtigsten Fakten zum WebERV:
  • Am 1. Juli 2007 wurde der Betrieb des WebERV grundsätzlich verpflichtend für Rechtsanwälte und Notare eingeführt. Die ERV-Verordnung BGBl. II 130 vom 18.6.2007 normiert: "Ab 1. Juli 2007 liegen die generellen technischen Möglichkeiten für Rechtsanwälte und Notare vor, die nach dieser Verordnung zugelassenen Eingaben (samt Beilagen) im elektronischen Rechtsverkehr einzubringen (§ 89c Abs. 5 GOG). Liegen die konkreten technischen Möglichkeiten dafür im Einzelfall nicht vor, so ist dies vom einbringenden Rechtsanwalt oder Notar in der nicht im elektronischen Rechtsverkehr übermittelten Eingabe glaubhaft zu machen."
  • Der WebERV braucht eine geeignete ERV-Software. ADVOKAT liefert das Programm im Rahmen der Softwarewartung mit einem Update kostenlos. ADVOKAT empfiehlt den WebERV zu verwenden, soweit das gesetzlich möglich ist.
  • Der Umstieg vom ERV auf den WebERV erfolgt zu einem von der Kanzlei gewählten Zeitpunkt. Ab diesem Zeitpunkt wird der alte ERV zur Gänze außer Betrieb genommen.
  • Der WebERV erfolgt über eine zugelasseneÜbermittlungsstelle. Bis alle technischen Probleme verlässlich ausgeräumt sind, wird ADVOKAT nur die eigene Übermittlungsstelle unterstützen.
  • Sie müssen sich daher bei der Übermittlungsstelle Advokat anmelden.
    Anmeldeformulare und Gebühreninformation finden Sie auf https://dienste.advokat.at.
  • Wenn Sie für den WebERV ausschließlich die Übermittlungsstelle Advokat verwenden, können Sie sich von der Telekom abmelden.
  • Bei Grundbucheingaben ist das Gesuch in Papierform einzubringen. Beilagen und Urkunden (außer Teilungspläne) sind nicht im Original einzubringen, sondern im schriftlichen Gesuch ist auf die Einstellung in ein Urkundenarchiv zu verweisen. Die Rechtspfleger holen sich die Urkunden aus den Archiven. Dies gilt auch für Grundbuchexekutionen, obwohl letztere beim Bezirksgericht überreicht werden und nicht direkt beim Grundbuchsgericht. Es gilt nicht für Rangordnungsgesuche.
  • Die ERV Verordnung 2007 vom 29.11.2007, BGBl, II 333/2007 klärt, dass Schriftsätze auch in Form eines PDF-Anhangs eingebracht werden können und dass der WebERV auch für Verbesserungsaufträge zu verwenden ist.
  • Der bisherige (alte) ERV wird über Telekom Austria abgewickelt und voraussichtlich Ende 2008 eingestellt.
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Informationen zu WebERV Grundbuch

Die wichtigsten Fakten in Kurzform
  • Am 1. Juli 2007 wurde der ERV für Rechtsanwälte in vielen Verfahrensarten grundsätzlich verpflichtend eingeführt.
  • Am 31.12.2008 wurde der "alte" ERV über Telekom eingestellt. Alle Rechtsanwälte müssen spätestens ab diesem Zeitpunkt den WebERV verwenden.
  • Am 1.1. 2009 trat die Grundbuchs-Novelle 2008 in Kraft. Zur Beseitigung von verbesserbaren Formgebrechen ist auch im Grundbuchverfahren ein Verbesserungsauftrag möglich (§ 82a GBG).
  • Seit dem 1.4.2009 können Rechtsanwälte grundsätzlich Anträge via WebERV einbringen.
    Bis Mitte Juni 2009 werden die Gerichte sukzessive für den ERV Grundbuch freigeschalten. Beschlüsse dieser Gerichte werden jedenfalls per ERV-Rückverkehr zugestellt.
  • Seit dem 15.6.2009 sind alle Grundbuchsgerichte auf den WebERV umgestellt, alle Gerichte werden Beschlüsse und Verbesserungsaufträge im Wege des WebERV übermitteln. Rechsanwälte sollten alle Anträge per WebERV übermitteln.
  • Ab dem 1.11.2009 ist das Grundbuchverfahren ausschließlich mit dem WebERV durchzuführen. In dieser Phase sind die häufigsten Anträge vollständig strukturiert einzubringen, dh es gibt für jedes Datenelement ein eigenes Feld.

    Nicht so häufig vorkommende Anträge werden im WebERV mit einem "Sonstigen Antrag" eingebracht. Dabei sind nur wenige Felder zwingend strukturiert. Für das eigentliche Begehren (den Beschluss) steht ein Textfeld zur Verfügung (analog dem Feld "Weiteres Vorbringen" bei einer Klage).
  • Grundbuchexekutionen sind weiterhin schriftlich einzubringen.
  • Ab dem "Big Bang" (vom BMJ vorgesehen für Sommer 2012) startet dann die zweite Phase der Grundbuchumstellung: das "Grundbuch Neu" geht in Betrieb. Das elektronische Grundbuch wird vom BMJ, BEV und BMwA technisch auf eine vollkommen neue Grundlage gestellt (Projektname "Big Bang"). Ab diesem Zeitpunkt sind dann alle Grundbuchanträge vollständig strukturiert per WebERV einzubringen.
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