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Aktenverwaltung - Buchhaltung

   

Alle aktenbezogenen Zahlungseingänge haben einerseits Auswirkungen im Akt, andererseits entstehen Buchungen in der Finanzbuchhaltung.

In der Integration der Arbeitsvorgänge von Aktenverwaltung, Fremdgeldverwaltung und Buchhaltung liegt ein beachtlicher Rationalisierungseffekt. Ein Großteil der Buchungen wird in der Aktenverwaltung vorbereitet und in der Buchhaltung nur nachvollzogen.

Warum die Arbeit zweimal machen? Bei ADVOKAT erzeugen die aktenbezogenen Geldbewegungen automatisch Buchungsvorschläge für die Finanzbuchhaltung. Die BuchhalterIn entscheidet als Kontrollorgan, welche Buchungen in das Journal übernommen werden. Die Vorteile liegen auf der Hand: Zeitersparnis und Reduktion von Eingabefehlern.

Beispiel: Buchungszwischendatei mit Honorarzahlung

BH4

Durch die Übernahme wird der Akt immer parallel zur Buchhaltung geführt. Jeder Sachbearbeiter kann sich über Schuldenstand, Fremdgeldein- und -ausgänge, erliegende Fremdgelder und offene Kosten jederzeit informieren.

Fallbeispiel:

Eine Schuldnerzahlung wird zuerst im Akt verzeichnet. Dabei erfolgt die Zuteilung auf Kapital, Zinsen und Kosten. Alle relevanten Daten werden in der ADVOKAT "Buchungszwischendatei" gesammelt. Die Weiterüberweisung des Fremdgelds wird vorbereitet.

Auch für Bilanzierer

Die Verbindung zwischen Aktenverwaltung und Buchhaltung funktioniert nicht nur bei einem bei einem Einnahmen-Ausgabenrechner, sondern auch bei einem Bilanzierer. Allerdings sind dort die Buchungen andere als bei einem Einnahmen-Ausgabenrechner.

Das bedeutet konkret:

  • Honorarnoten erzeugen automatisch einen offenen Posten und eine Forderungsbuchung auf das personenbezogene Kundenkonto
  • Für jeden Klienten wird automatisch ein Kundenkonto erzeugt:
    20+Namenskurzbezeichnung des Rechnungsempfängers. Es kann aber bei jeder Person ein eigenes Kundenkonto angegeben werden.
  • Ein Eingang auf eine Honorarnote gleicht den offenen Posten aus und erzeugt eine Zahlungsbuchung.
  • Ein Nachlass, Skonto oder Storno führt zu einer Stornomitteilung und einer Ausbuchung (Erlösminderung).
  • Eingehende Akonti werden auf das Kundenkonto gebucht (USt-wirksam, nicht erlöswirksam).
  • Bei allen Buchungen wird natürlich berücksichtigt, dass eine Rechtsanwaltskanzlei (auch eine GmbH) die Umsatzsteuer von vereinnahmten Erlösen (Zahlungseingang) abführt.
  • Die Funktion Bilanzierung kann in den Kanzleistammdaten für unterschiedliche Anwälte unterschiedlich eingestellt werden (Gemeinschaft bilanziert, Einzelanwalt ist EA-Rechner).

Fallbeispiel:

Eine bilanzierende Kanzlei erstellt zuerst die Honorarnote, speichert einen offenen Posten und vergibt die Rechnungsnummern. Alle relevanten Daten werden in der ADVOKAT "Buchungszwischendatei" gesammelt. Die Buchung der Forderung auf das Kundenkonto erfolgt automatisch.

 
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