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ERV

   

Seit 1.10.1995 können Mahnklagen und die häufigsten Exekutionsanträge elektronisch eingebracht werden. Am 1.3.2007 wurde der WebERV online geschalten. ADVOKAT war das erste Anwaltspaket, das diese Übermittlungsart anbieten konnte. Der ERV hat sich in der Zwischenzeit stürmisch weiterentwickelt: Exekutionen, sonstige Schriftsätze, ERV-Rückverkehr mit Zustellung von Ladungen, etc. Der ERV bietet den Vorteil schneller Einbringung, schnellerer Erledigung bei Gericht, mehr Verdienst, elektronische Aktenführung und Arbeitsersparnis bei der Bearbeitung.

ADVOKAT bietet beim WebERV zwei Möglichkeiten:

a) ERV-Useware: Das ADVOKAT Programm ohne Anschaffungskosten. Dafür fällt bei jedem gesendeten und empfangenen ERV-Schriftsatz ein geringes Useware-Entgelt an. Das Programm ist dasselbe wie bei der Kaufvariante, nur die Verrechnung unterscheidet sich.

b) Die Kaufvariante: ERV-Programm im Kombination mit der Aktenverwaltung und Forderungsbetreibung: Hierbei werden Musterformulare von der Software fixfertig ausgefüllt und bereit zum Absenden in das ERV-Programm abgestellt, die Leistung wird erfasst, der Akt wird kalendiert. Der ERV-Rückverkehr wird in die Aktenverwaltung eingearbeitet (Ladungen werden eingetragen, ebenso Zahlungsbefehle und andere Titel).

Im Prinzip können Sie alle Schriftsätze via ERV einbringen außer solche beim Grundbuch. Für Rechtsanwälte und Notare ist das ab dem 1.7.2007 sogar verpflichtend. Die Grenzen sind eher technischer Natur: Ein Schriftsatz inklusive Anlagen im PDF-Format darf derzeit max. 4 MB groß sein. Auch in Zukunft ist mit einer stürmischen Weiterentwicklung im Elektronischen Rechtsverkehr zu rechnen.

Die ERV Schriftsätze werden in einer Liste präsentiert. Dies ist praktisch das "Verwaltungszentrum für den ERV". Von hier aus starten Sie die Funktionen zum Suchen, Senden, Prüfen und Drucken.

Es gibt eine Liste für die Hinverkehr-Schriftsätze und eine Liste für den ERV-Rückverkehr.

Stammdaten einer ERV-Mahnklage im bezirksgerichtlichen Verfahren.

Liste der Aktbeteiligten

Im WebERV können Anlagen im PDF-Format übersendet werden. Der ganze Schriftsatz darf max. 4 MB groß sein.

Direktzustellung via ERV

Der WebERV ermöglicht die direkte Zustellung von Schriftsätzen und/oder Dokumenten an einen Rechtsanwalt.

Bei der Direktzustellung nach § 112 ZPO wird der Schriftsatz zuerst an das Gericht gesendet. Sobald die OK Bestätigung eingelangt ist, wird der Schriftsatz samt Beilagen automatisch auch an die Gegenvertreter übermittelt.

Technische Voraussetzung ist, dass ADVOKAT den Schriftsatz automatisch (im Hintergrund) in ein PDF umzuwandeln kann. Dazu muss die ADVOKAT Dokumentverwaltung mit dem Zusatz PDF-Factory auf diesem Arbeitsplatz lizenziert und installiert sein.

 

Der Ablauf bei der Direktzustellung nach § 112 ZPO

Erstellen Sie wie gewohnt Ihren Schriftsatz.

"Direktzustellung" wird für jeden gegnerischen Vertreter vorgeschlagen, wenn er in ADVOKAT Adressverwaltung als "Rechtsanwalt" deklariert ist. Dies ist standardmäßig bei allen von ADVOKAT gelieferten Rechtsanwälten der Fall.

Beim Versenden des Schriftsatzes an das Gericht geschieht Folgendes:

  • ADVOKAT übermittelt den Schriftsatz an das BRZ und stellt Ihnen eine OK Bestätigung aus.
  • Aus dem Schriftsatz wird ein PDF-Dokument (Schriftsatz inkl. Beilagen) generiert.
  • ADVOKAT erzeugt automatisch einen neuen Datensatz "Direktzustellung". An diesen wird der PDF-Schriftsatz mit Beilagen angehängt.
  • Die Direktzustellung erfolgt automatisch an die Übermittlungsstelle des gegnerischen Rechtsanwalts.
  • Die Direktzustellung wird mit OK bestätigt. Sie sind sicher, dass der Schriftsatz zugestellt ist.

Sollte der Schriftsatz nicht zugestellt werden können, zB weil der angegebene Code keinen Rückverkehr empfangen kann, oder weil es diesen Code nicht gibt, erhalten Sie keine OK-Bestätigung, sondern den Status "Direktzustellung unzustellbar".

In diesem Fall können Sie den Schriftsatz per E‑Mail oder Fax versenden. Auch dazu bietet ADVOKAT Unterstützung. Der Schriftsatz bekommt damit den Status "OK" und in der Spalte Art den Vermerk "(Fax)" oder "(E-Mail)".

Direktzustellung beliebiger Dokumente

Sie können die Direktzustellung auch nutzen, um beliebige PDF-Dokumente an andere ERV-Teilnehmern, also an alle Rechtsanwälte, über die ERV-Schiene zuzustellen. Das hat etliche Vorteile:

  • Die Daten werden über eine gesicherte Verbindung verschlüsselt übertragen.
  • Wenn Sie eine OK-Bestätigung erhalten, können Sie sicher sein, dass ADVOKAT den Schriftsatz an den Empfänger übermittelt hat. (Genauer gesagt hat ADVOKAT den Schriftsatz an die zuständige ERV-Übermittlungsstelle gesendet und er liegt dort - wie ein Schriftsatz des Gerichts zur Abholung bereit.)
  • Weil der Empfänger den Rückverkehr nicht selektiv abholen kann, unterliegt ein solches Schriftstück der selben Zustellsicherheit wie ein Schriftsatz vom Gericht.
  • Der Versand einer Direktzustellung kostet EUR 0,29. Ein Einschreibebrief kostet mindestens EUR 2,65.
  • Die Gegenseite verfügt über alle Dokumente im elektronischen Format. Die Eingliederung in den elektronischen Akt erfolgt nahtlos. Auch Sie sind ja oft die empfangende Gegenseite und über die digitale Übermittlung froh.
 
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