|
|
Forderungsbetreibung |
| |
|
Über 400 Formulare automatisch erstellen
Die ADVOKAT Forderungsbetreibung
ist seit jeher weit entwickelt und geht in vielerlei Hinsicht über ein Kurrentienprogramm
hinaus. Der Funktionsumfang ist in den letzten 10 Jahren so
stark gewachsen, dass wir überlegen, dieses Programm in "Dokumente erstellen" umzubenennen.
Es bietet hunderte Vorlagen und ebenso viele Variablen, die automatisiert mit
Daten aus dem Akt gefüllt werden. Häufig wird der Benutzer durch interaktive
Rückfragen beim Füllen der Variablen angeleitet. Heraus kommen Briefe,
Schriftsätze, ERV-Anträge, Berichte, Anfragen, Urgenzen, Honorarmahnungen, usw.
Das Ergebnis wird mit einer Leistungen verbunden, der Verdienst und die
Barauslagen automatisch verzeichnet, sowie der Akt kalendiert.
Schriftsatz generieren

Über 400 Formulare automatisch erstellen
ADVOKAT arbeitet beim automatischen Erstellen von Dokumenten mit
Word-Vorlagen. Sie können sowohl das Ausgangsformular als auch den fertigen
Schriftsatz mit den Mitteln von Word überarbeiten und gestalten. Durch die
Sammlung von umfangreichem Know-How in den Formularen wird sogar ein Anfänger
bald Standardanträge selbst verfassen.
Betreibungsvorlagen

Ergebnis Schriftsatz im
Elektronischen Rechtsverkehr

Ihre Vorteile
- Über 400 Musterformulare werden vom Programm
automatisiert befüllt, hunderte Variablen greifen auf Daten aus dem Akt zurück
- In "Vorlagebetreibungen" sind die häufigsten Schritte
vordefiniert, daher ist das Programm auch für Anfänger leicht zu verstehen
- Das Ergebnis ist ein Word-Dokument oder
ERV-Schriftsatz; der WebERV ist voll eingebunden
- Viele Kanzleien erstellen zusätzliche eigene Vorlagen
- Die Leistungs- und Barauslagenerfassung
(Pauschalgebühren) erfolgt automatisch
- Abdeckung von anwaltlichen Mahnungen, Klagen, Anträgen
im Zivil- und Exekutions- und Außerstreitverfahren, Urgenzen, Berichte an
Klient und Auftraggeber, Anfragen an Behörden, etc.
- Berechnung der offenen Zinsen und bisherigen Zahlungen
- Der Akt wird automatisch kalendiert; so geraten Akten nicht in
Vergessenheit
|
|
| |
|
|
|