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Honorarabrechnung

   

Gute Leistung darf auch etwas kosten

ADVOKAT Honorarnoten beruhen auf Vorlagen, die Sie mit Word flexibel gestalten und an das corporate design der Kanzlei anpassen können. Damit schafft ADVOKAT auch die Umsetzung nicht alltäglicher Anforderungen. Das Ergebnis ist ein ansprechendes Word- oder Exceldokument.

Honorarmanager

Für Kanzleien, die effizient und flexibel abrechnen wollen, hat ADVOKAT den "Honorarmanager" entwickelt. Damit wird die Honorarnote am Bildschirm maßgeschneidert. Dieses Programm verschafft einen schnellen Überblick und unterstützt die Kalkulation mit einer Vielzahl nützlicher Funktionen:

  • Gegenüberstellung von den Verdienst nach Einzelleistungen, Einheitssatz und Stundensatz
  • nicht verrechenbare Leistungen und Zeiten zu- oder wegschalten
  • die Abrechnung einzelner Leistungen auf später verschieben und beliebig pauschalieren.

Kalkulation im Honorarmanager

HN1

Iconleiste im Honorarmanager

HN3

  • Icons für Einstellungen, Pauschalierung und Kalkulation
  • Icons für Verrechnung nach Einzelleistungen, Einheitssatz und Stundensatz
  • Icons für Honorarübersicht und Ändern von Bemessungsgrundlagen
  • Icons für Test- und Echtausdruck

Honorarübersicht

Eine erste schnelle Übersicht informiert Sie vorab auf Knopfdruck mit einer Kalkulation des Verdienstes nach Einzelleistung, Einheitssatz und Stundensatz.

HN3

Sammelabrechnungen

  • Sammelabrechnung über alle Akten eines Klienten sind möglich
  • Automatische periodische Abrechnungen monatlich, quartalsweise, etc. sind möglich

Verbindung mit Offene Postenverwaltung und Controlling

Die ziffernmäßigen Summen werden automatisch in die offene Postenverwaltung und Honorarevidenz übernommen. In einer nachfolgenden Stufe greift das akten-, klienten- und sachbearbeiterbezogene Erlös-Controlling auf diese Daten zurück.

Ihre Vorteile

  • Kalkulation der verrechneten Leistungen am Bildschirm und mitrechnen wie in einem Excel-Formular
  • Pauschalierung nach mehreren Varianten, z.B. Nettohonorar, Bruttohonorar, prozentuelle Abschläge
  • Nicht verrechenbare Leistungen ein- und ausblenden
  • Abrechnung der Akten eines Klienten in einer Sammelhonorarmote mit detaillierter Leistungsübersicht
  • Periodische Abrechnung definierter Akten / Klienten
  • Offene Gerichtskostennote
  • Nachträgliche Änderung von Bemessungsgrundlage, Streitgenossenzuschlag, verrechenbaren Zeiten, etc.
  • Mischabrechnungen, z.B. Abrechnung nach Stundensatz und Einzelleistung in einer Honorarnote
 
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