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Honorarabrechnung |
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Gute Leistung darf auch etwas kosten
ADVOKAT Honorarnoten beruhen auf Vorlagen, die Sie mit Word flexibel
gestalten und an das corporate design der Kanzlei anpassen können. Damit schafft
ADVOKAT auch die Umsetzung nicht alltäglicher Anforderungen. Das Ergebnis ist
ein ansprechendes Word- oder Exceldokument.
Honorarmanager
Für Kanzleien, die effizient und flexibel abrechnen wollen, hat ADVOKAT den
"Honorarmanager" entwickelt. Damit wird die Honorarnote am Bildschirm
maßgeschneidert. Dieses Programm verschafft einen schnellen Überblick und
unterstützt die Kalkulation mit einer Vielzahl nützlicher Funktionen:
- Gegenüberstellung von den Verdienst nach Einzelleistungen, Einheitssatz
und Stundensatz
- nicht verrechenbare Leistungen und Zeiten zu- oder wegschalten
- die Abrechnung einzelner Leistungen auf später verschieben und beliebig
pauschalieren.
Kalkulation im Honorarmanager

Iconleiste im Honorarmanager

- Icons für Einstellungen, Pauschalierung und Kalkulation
- Icons für Verrechnung nach Einzelleistungen, Einheitssatz und
Stundensatz
- Icons für Honorarübersicht und Ändern von Bemessungsgrundlagen
- Icons für Test- und Echtausdruck
Honorarübersicht
Eine erste schnelle Übersicht informiert Sie vorab auf Knopfdruck mit einer
Kalkulation des Verdienstes nach Einzelleistung, Einheitssatz und
Stundensatz.

Sammelabrechnungen
- Sammelabrechnung über alle Akten eines Klienten sind möglich
- Automatische periodische Abrechnungen monatlich, quartalsweise, etc. sind
möglich
Verbindung mit Offene Postenverwaltung und Controlling
Die ziffernmäßigen Summen werden automatisch in die offene Postenverwaltung
und Honorarevidenz übernommen. In einer nachfolgenden Stufe greift das akten-,
klienten- und sachbearbeiterbezogene Erlös-Controlling auf diese Daten
zurück.
Ihre Vorteile
- Kalkulation der verrechneten Leistungen am Bildschirm und mitrechnen wie
in einem Excel-Formular
- Pauschalierung nach mehreren Varianten, z.B. Nettohonorar, Bruttohonorar,
prozentuelle Abschläge
- Nicht verrechenbare Leistungen ein- und ausblenden
- Abrechnung der Akten eines Klienten in einer Sammelhonorarmote mit
detaillierter Leistungsübersicht
- Periodische Abrechnung definierter Akten / Klienten
- Offene Gerichtskostennote
- Nachträgliche Änderung von Bemessungsgrundlage, Streitgenossenzuschlag,
verrechenbaren Zeiten, etc.
- Mischabrechnungen, z.B. Abrechnung nach Stundensatz und Einzelleistung in
einer Honorarnote
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