Es kann sich um Schuldnerzahlungen handeln, um
Honorarzahlungen oder Treuhandgeld. Die übersichtliche Verwaltung von Zahlungen
ist für Rechtsanwaltskanzleien von größter Bedeutung.
ADVOKAT hat zwar keinen eigenen Programmteil Zahlungen, aber es
gibt viele Funktionen in Zusammenhang mit Zahlungen für Klarheit sorgen:
Zahlung von Schuldner
In Akten der Forderungsbetreibung geht es vor allem um die Verwaltung von
Zahlungen des Schuldners.
Am Bildschirm werden die Schuldbestandteile des Akts
zusammengestellt und die Zinsen hochgerechnet. Dann wird die vom Schuldner
einlangende Zahlung auf Kosten, Zinsen und Kapital angerechnet. Sie können den
eingehenden Betrag individuell verteilen oder die automatischen
Anrechnungsmethoden Aufteilung nach ABGB und Aufteilung nach EO nutzen.
Zahlungen des Schuldners mit automatischer Aufteilung

In der Folge werden die offenen Kosten und Forderungen
im Akt vermindert, ein neuerlicher Antrag geht bereits vom verringerten Stand
aus. Für Akontozahlungen schlägt ADVOKAT eine Rücküberweisung an den
Klient oder die Rechtsschutzversicherung vor.
Fremdgeldverwaltung
Alle Fremdgeldteile werden in
der angeschlossenen Fremdgeldverwaltung zur Weiterüberweisung gesammelt.
Aktenbezogene Fremdgeldverwaltung

Akontozahlungen für Gerichtsgebühren und Honorare
Beispiel: Akonto anfordern

Beispiel: Zahlungseingang Akonto
Wenn Sie das Akonto aus dem Akt heraus anfordern,
dann bereiten Sie den Zahlungseingang schon vor.

Zahlungen auf Honorarnoten
Bei der Erstellung einer Honorarnote wird ein offener Posten mit einer
Rechnungsnummer erstellt. Dieser dient zur Evidenthaltung (Mahnwesen) und
enthält bereits die Informationen für den Zahlungseingang.
Beispiel: Offener Posten

Beispiel: Zahlungseingang Honorar

Treuhandgelder
Darüber hinaus gibt es noch andere Arten von Zahlungseingängen, die im Akt
verzeichnet werden, etwa Eingänge von Treuhandgeld, die auf Anderkonten
verwaltet werden.
Buchungsvorschläge für die Finanzbuchhaltung
Für alle Arten von Zahlungseingängen kann ADVOKAT automatisiert
Buchungsvorschläge für die Finanzbuchhaltung bilden. Die Verbuchung auf den
Giro- und Anderkonten sowie auf USt-pflichtigen und USt freien Erlöskonten wird
anhand der Zuteilung im Akt vorgeschlagen.
Sie profitieren durch die parallele Führung von Akt und Finanzbuchhaltung mit
einer effizienteren Aktenbearbeitung, dem Ausschluss von Übertragungsfehlern und
mehr Transparenz.
Beispiel: Erstellen von Buchungsvorschlägen
