ADVOKAT Info 24/2002: ERV darf wieder verwendet
werden
FEHLERBEHEBUNG im ERV
Sehr geehrte
Damen und Herren!
Wie gestern mitgeteilt, wurden im ERV Rückverkehr
Daten an falsche Kanzleien zugestellt.
Wir haben dazu gestern folgendes
E-Mail von Telekom erhalten:
Auf Grund eines Fehlers wurden im
ERV-Rückverkehr Daten der Schriftsätze den ERV-Codes nicht korrekt
zugeordnet und daher den falschen Empfängern zugestellt. Die fehlerhaften
Schriftsätze sind an der Rückverkehr-Laufnummer 4380nnnnn im Schriftsatz
erkennbar. Wir ersuchen, dass diese Schriftsätze in den Anwendungen der
Empfänger gelöscht werden. Die korrigierten Schriftsätze werden neu
erstellt und voraussichtlich am 18. Dezember 2002 unter neuen Laufnummern -
sowohl Rückverkehr- als auch Übermittlungs-Laufnummer -
zugestellt.
Heute wurden diese Schriftsätze neu zugestellt.
Allerdings nicht ganz richtig.
Wir haben soeben folgendes E-Mail von
der Telekom erhalten:
Bei den zur Korrektur ... am 18. Dezember
übermittelten Daten ist nunmehr ein Fehler im Bereich der strukturierten
Daten der Ladung aufgetreten. Bei diesen Ladungen gilt daher nur der Text
des Ausdrucks.
Von einer neuerlichen Zustellung wird in Hinblick auch
auf den für den Empfänger entstehenden Aufwand Abstand
genommen.
Dies bedeutet in anderen Worten: Verlassen Sie sich
nicht auf die nachgesendeten Ladungen mit Hinterlegungsdatum vom
17.12.2002. Drucken Sie diese aus und kontrollieren Sie jeden Akt. Die
Ladung könnte in den falschen Akt übernommen worden sein, der Termin könnte
ein falsches Datum und eine falsche Uhrzeit aufweisen, etc.
Beachten Sie
den Volltext des Ausdrucks. Dieser beinhaltet die gültige
Information.
Jedenfalls: Der ERV darf ab sofort wieder
verwendet werden.