ADVOKAT Info 24/2002: ERV darf wieder verwendet werden
 

FEHLERBEHEBUNG im ERV

Sehr geehrte Damen und Herren!

Wie gestern mitgeteilt, wurden im ERV Rückverkehr Daten an falsche Kanzleien zugestellt.
Wir haben dazu gestern folgendes E-Mail von Telekom erhalten:

Auf Grund eines Fehlers wurden im ERV-Rückverkehr Daten der Schriftsätze den ERV-Codes nicht korrekt zugeordnet und daher den falschen Empfängern zugestellt. Die fehlerhaften Schriftsätze sind an der Rückverkehr-Laufnummer 4380nnnnn im Schriftsatz erkennbar. Wir ersuchen, dass diese Schriftsätze in den Anwendungen der Empfänger gelöscht werden. Die korrigierten Schriftsätze werden neu erstellt und voraussichtlich am 18. Dezember 2002 unter neuen Laufnummern - sowohl Rückverkehr- als auch Übermittlungs-Laufnummer - zugestellt.

Heute wurden diese Schriftsätze neu zugestellt. Allerdings nicht ganz richtig.
Wir haben soeben folgendes E-Mail von der Telekom erhalten:

Bei den zur Korrektur ... am 18. Dezember übermittelten Daten ist nunmehr ein Fehler im Bereich der strukturierten Daten der Ladung aufgetreten. Bei diesen Ladungen gilt daher nur der Text des Ausdrucks.
Von einer neuerlichen Zustellung wird in Hinblick auch auf den für den Empfänger entstehenden Aufwand Abstand genommen.


Dies bedeutet in anderen Worten: Verlassen Sie sich nicht auf die nachgesendeten Ladungen mit Hinterlegungsdatum vom 17.12.2002. Drucken Sie diese aus und kontrollieren Sie jeden Akt. Die Ladung könnte in den falschen Akt übernommen worden sein, der Termin könnte ein falsches Datum und eine falsche Uhrzeit aufweisen, etc.
Beachten Sie den Volltext des Ausdrucks. Dieser beinhaltet die gültige Information.

Jedenfalls: Der ERV darf ab sofort wieder verwendet werden.

ADVOKAT Unternehmensberatung
GREITER & GREITER GmbH.
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