ADVOKAT-Online und ERV am Fr. 18.9.2009 von 12 - 15 Uhr
Am kommenden Freitag wird der ERV (und alle ADVOKAT Online-Funktionen) wegen einer Umstellung im Rechenzentrum für einige Stunden nicht erreichbar sein. Sie werden also in dieser Zeit keinen ERV, keine Grundbuchabfragen, etc. machen können.
Unsere Server werden ab 18.9.2009, 12 Uhr abgeschalten und spätestens um 15 Uhr wieder erreichbar sein. Wir empfehlen Ihnen, alle Schriftsätze, die am Fr. 18.9.2009 eingebracht werden müssen, so rechtzeitig zu senden, dass Sie bis 12 Uhr die OK-Bestätigung erhalten.
2. Neue Version 4.12i
Diese Version ist ab Do., 17.9.2009, 16 Uhr verfügbar. In dieser Version wurden unter anderem die Daten von Rechtsanwälten, Notaren und Gerichten auf den neusten Stand gebracht. Speziell haben sich bei sehr vielen Gerichten die Telefon- und Faxnummern geändert.
Bitte aktivieren Sie diese neuen Stammdaten nach dem Einspielen des Updates durch Auswahl der Funktion System / Adressen aktualisieren.
In diesem Zusammenhang haben wir eine Bitte: Alle mitgelieferten Adressen müssen von uns händisch zusammengesucht und am neuesten Stand gehalten werden. Wir können nicht wöchentlich alle Daten auf mögliche Änderungen überprüfen.
Sie können uns einfach helfen: Wenn Sie eine falsche Adresse (Telefon, Faxnummer, E-Mail-Adresse) entdecken, dann senden Sie uns ein formloses E-Mail und wir korrigieren das bei der nächsten Version für alle.
3. ERV Zertifikate
Zur Fälschungssicherheit verwendet der WebERV elektronische Zertifikate. ADVOKAT hat Ihnen ursprünglich ein Zertifikat für 2 Jahre kostenlos zur Verfügung gestellt. Da der WebERV jetzt ca. 2 Jahre in Betrieb ist, laufen aktuell sehr viele Zertifikate aus und Sie können den ERV überraschend nicht mehr verwenden. Dies kann verhindert werden, wenn Sie ADVOKAT auf die neueste Version updaten. ADVOKAT stellt Ihnen von nun an vollautomatisch neue Zertifikate kostenlos zur Verfügung.
4. Hinweis:
Ein wichtiger Hinweis für alle Kanzleien, die sich einen Scanner anschaffen wollen: Achten Sie unbedingt darauf, dass das Gerät PDF-Dateien in der Version 1.4 erzeugen kann. Andernfalls ist der Scanner für den WebERV nutzlos, da im ERV nur PDF-Dateien bis höchstens Version 1.4 zugelassen sind. PDF-Dateien ab.