Eintragung in die Insolvenzverwalterliste ( § 15
IEG)Wir haben Ihnen zwar letzte Woche eine Information für
Masseverwalter gesendet, diese wurde aber anscheinend nicht immer
registriert. Daher teilen wir noch einmal mit:
Am 1.7.2002 trat die
Insolvenzrechtsnovelle 2002 in Kraft (BGBl. I 75/2002).
Damit
ergeben sich in der Masseverwaltung einige einschneidende Änderungen:
In erster Linie beauftragt das Gericht zur Masseverwaltung Personen aus
der neuen elektronischen Insolvenzverwalterliste. Die
Insolvenzverwalterliste wird in Form einer allgemein zugänglichen Datenbank
beim OLG Linz für ganz Österreich geführt. Wer Masseverwalter sein will,
wird sich daher eintragen müssen.
Auf der ADVOKAT Homepage finden
Sie unter
www.advokat.co.at nähere Informationen über die
Vorgangsweise und die Kosten. Drucken Sie sich die
Schritt für Schritt
Anleitung für die Aufnahme in die Insolvenzverwalterliste aus. Damit
ist die Registrierung keine Hexerei.
Vielleicht haben Sie in den
letzten Tagen eine Zusendung der Firma Paragraph bekommen, die anbietet,
die Eintragung für Sie zu übernehmen. Allerdings werden dafür Kosten von
EUR 380,00 + ev. Fahrtkosten von EUR 110,00 verrechnet. Unserer Meinung
nach ein teurer Service.
Mit der obigen Anleitung von ADVOKAT
können Sie die Eintragung in den meisten Fällen problemlos selber
vornehmen. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns bitte an:
Tel 0512 / 58
80 33 - 24, Herr Weber.Sonderangebot ADVOKAT
InsolvenzprogrammADVOKAT hat jetzt ein besonders günstiges
Angebot: Das Insolvenzprogramm gibt es neben der Vollversion auch als
Insolvenz mini. Die einzige Einschränkung ist, dass man nur 10 Insolvenzen
gleichzeitig führen kann. Das wird für die nicht spezialisierte Kanzlei
auslangen und bietet dennoch den vollen Funktionsumfang.
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