ADVOKAT Info 13/2002: Informationen für Masseverwalter
 
Eintragung in die Insolvenzverwalterliste ( § 15 IEG)

Wir haben Ihnen zwar letzte Woche eine Information für Masseverwalter gesendet, diese wurde aber anscheinend nicht immer registriert. Daher teilen wir noch einmal mit:

Am 1.7.2002 trat die Insolvenzrechtsnovelle 2002 in Kraft (BGBl. I 75/2002).
Damit ergeben sich in der Masseverwaltung einige einschneidende Änderungen:
In erster Linie beauftragt das Gericht zur Masseverwaltung Personen aus der neuen elektronischen Insolvenzverwalterliste. Die Insolvenzverwalterliste wird in Form einer allgemein zugänglichen Datenbank beim OLG Linz für ganz Österreich geführt. Wer Masseverwalter sein will, wird sich daher eintragen müssen.

Auf der ADVOKAT Homepage finden Sie unter www.advokat.co.at nähere Informationen über die Vorgangsweise und die Kosten. Drucken Sie sich die Schritt für Schritt Anleitung für die Aufnahme in die Insolvenzverwalterliste aus. Damit ist die Registrierung keine Hexerei.

Vielleicht haben Sie in den letzten Tagen eine Zusendung der Firma Paragraph bekommen, die anbietet, die Eintragung für Sie zu übernehmen. Allerdings werden dafür Kosten von EUR 380,00 + ev. Fahrtkosten von EUR 110,00 verrechnet. Unserer Meinung nach ein teurer Service.

Mit der obigen Anleitung von ADVOKAT können Sie die Eintragung in den meisten Fällen problemlos selber vornehmen. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns bitte an: Tel 0512 / 58 80 33 - 24, Herr Weber.


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