ADVOKAT Info 20/2002
 

Nummerierung von Honorarnoten

Ab dem 1.1.2003 treten Änderungen für das Erstellen von Honorarnoten in Kraft (§ 11 Abs. 1 UStG wurde im 2. Abgabenänderungsgesetz 2002 geändert, BGBl 132/2002).

Rechnungen müssen in Zukunft auch die folgenden Angaben enthalten:
a) eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung einmalig vergeben wird;
b) die dem Unternehmer vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, also die UID des Rechnungsausstellers.

ADVOKAT unterstützt Sie dabei. Die Notwendigkeit, Honorarnoten lückenlos zu nummerieren, ist - bei genauer Überlegung - eine einschneidende Änderung. Wir raten dringend den Ablauf in der Kanzlei, mit der Buchhaltung und dem Steuerberater frühzeitig planen!

Offene Posten Verwaltung und Mahnwesen

Die Einführung einer automatischen Rechnungsnummer ist auch in ADVOKAT eine umfassende Änderung. Daher sind wir zum Entschluß gekommen, daran anschließend eine ausgereifte "Offene Postenverwaltung" vorzusehen. Die Nummerierung von Honorarnoten wird ab Dezember 2002 funktionieren, die OP-Verwaltung werden wir erst Anfang 2003 einführen.

Die Vorteile sind:
* Bessere Übersicht über die Honoraraußenstände
* Übersichten gefiltert nach Partner und anderen Kriterien im Aktenstamm
* Einführung eines Mahndatums und von Mahnstufen
* Automatische Kalendierung bei Mahnungen
* Automatisches Mahnwesen

Eine detaillierte Vorab-Beschreibung beider Programmteile finden Sie auf der ADVOKAT Homepage unter www.advokat.co.at. Wenn Sie Anregungen haben, bitten wir Sie uns diese zu senden.


Zinsrechtsänderungsgesetz

Am 1.8.2002 trat das Zinsrechtsänderungsgesetz in Kraft, BGBl. 118/2002. In der Folge ändern sich auch die Formulare im Mahn- und Exekutionsverfahren. Allerdings gibt es dafür eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2002. Das Bundesrechenzentrum und Datakom haben sich entschieden, die Änderungen im ERV erst nach dem 1.1.2003 umzusetzen; eine neue ERV-Schnittstelle liegt noch nicht vor.

Wir haben bisher die Änderungen im schriftlichen Verfahren absichtlich zurückgehalten, damit ERV und schriftliche Einbringung gleich funktionieren. Aufgrund der langen Wartezeit werden wir die Änderungen aber nun doch in der nächsten Version durchführen.

Hier eine kurze Zusammenfassung der kommenden Neuerungen:
* Neue Formulare für Mahnklage und Exekutionen (2szaz, 3aszaz, 2fe*, 3afe*)
* Bei der Feldgruppe 03 WEGEN gibt es eine textliche Änderung, sofern Nebenforderungen eingeklagt werden. Dann steht dort "Darin enthaltene Nebenforderungen (Betrag, Währung)".
* Es gibt auch halbjährliche Zinsen im Mahnverfahren
* Das Vorliegen eines beiderseitigen Unternehmergeschäftes ist im Feld "Weiteres Vorbringen" anzuführen.


Neues Programm-Modul "Dokumentverwaltung"

Es wird ein neues Programm-Modul geben. Hinter dem Namen "Dokumentverwaltung" verbergen sich im wesentlichen folgende Neuerungen:

Verbinden beliebiger Dateien mit dem Akt: Es können nun beliebige Dateien (Excel-Tabellen, Bilder, PDF's, gescannte Dokumente, Diktatdateien etc.) mit dem Akt - auch ohne Leistung - verbunden werden.

Erweiterte E-Mail-Verwaltung: Es wird möglich sein, E-Mails direkt aus dem Akt zu erstellen und in der Folge mit dem Akt zu verbinden. Eingehende E-Mails können ebenfalls mit dem Akt verbunden und wieder aufgerufen werden.

Auf der ADVOKAT Homepage finden Sie unter www.advokat.co.at nähere Informationen.

ADVOKAT Unternehmensberatung
GREITER & GREITER GmbH.
advokat@aon.at