ADVOKAT Info 21/2002: Neue Version 3.32
 
Neue Version 3.32

Die neue Version 3.32 befindet sich bereits im Praxistest. Die offizielle Freigabe erfolgt voraussichtlich am 16.12.2002. Wir werden Sie davon verständigen und bitten, die neue Version mit dem Internet Live Update abzuholen. Die Installation erfolgt wie immer automatisch.

Wenn Sie ADVOKAT nicht via Internet abholen, werden wir die neue Version am 30.12.2002 mit CD an Sie absenden. Eine Anforderung der CD ist nicht notwendig.

Es wird zwei große Neuerungen geben:
1. Die Nummerierung von Honorarnoten wird ab dem 1.1.2003 alle Kanzleien betreffen. Sie können sich bereits jetzt eine genaue Bedienungsanleitung von der ADVOKAT Homepage abholen. www.advokat.co.at

2. Der neue Programmteil Dokumentverwaltung wird eingeführt. Er sieht vor
- beliebige Dateien mit dem Akt zu verbinden
- ausgehende und eingehende E-Mails über ADVOKAT zu verwalten
- eine eigene Dokumentliste, in der alle erzeugten und verbundenen Dokumente
gesammelt werden
Detaillierte Informationen zur Dokumentverwaltung finden Sie auf der ADVOKAT Homepage www.advokat.co.at


Zivilverfahrens-N ovelle 2002

Aufgrund der Zivilverfahrens-Novelle 2002 werden am 1.1.2003 die Grenzen für das Mahnverfahren von EUR 10.000 auf EUR 30.000 erhöht. Im ERV ist Advokat an die ERV Schnittstelle der Telekom (früher Datakom) gebunden. Telekom teilt uns mit, dass diese Änderung vom Bundesrechenzentrum wahrscheinlich erst ab 1.3.2003 im ERV eingebaut wird. ADVOKAT ist daran gebunden. Sobald Telekom die Schnittstelle ändert, werden wir ADVOKAT nachziehen.


Probleme mit Nebenforderungen

Gerichte stellen im ERV eingebrachte Mahnklage und Exekutionen immer wieder zur Verbesserung zurück, mit der Begründung, dass in den Feldgruppen 06 und 07 die Nebenforderungen gesondert ausgewiesen werden müssen.

ADVOKAT hat diese Änderungen bereits in der letzten Version 3.31 (im schriftlichen Verfahren) eingeführt. Zur Erinnerung: Wenn Sie kanzleiindividuelle Formulare verwenden, müssen Sie diese nachziehen.

Im ERV gibt es (noch) keine Möglichkeit, die Nebenforderungen gesondert auszuweisen. Es liegt wieder an der erwähnten ERV Schnittstelle der Telekom.

ADVOKAT Unternehmensberatung
GREITER & GREITER GmbH.
advokat@aon.at