Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 2. April 2007 hat das Bundesrechenzentrum den Betrieb des WebERV aufgenommen. ADVOKAT hat österreichweit als erster Softwarehersteller und als erste Übermittlungsstelle echte Schriftsätze einer Kanzlei an Gerichte übermittelt. Jetzt bereiten wir den Umstieg auf den WebERV mit Testkanzleien vor. In ca. 2 - 3 Monaten wird der Dienst allgemein verfügbar sein.
Der WebERV braucht eine neue ERV-Software. ADVOKAT liefert das Programm im Rahmen des Softwarewartungsvertrags kostenlos. Der WebERV braucht eine Übermittlungsstelle. Bisher war Telekom die einzige zugelassene Übermittlungsstelle. In Zukunft ist ADVOKAT beides: Softwarehersteller und Übermittlungsstelle.
Sie haben sich bereits für ADVOKAT Online und den elektronischen Rechtsverkehr angemeldet. In der Anlage senden wir Ihnen die Preisinformationen für ADVOKAT Online (WebERV) und die ergänzten Nutzungsbedingungen.
Sie sind bereits zum ADVOKAT WebERV angemeldet.ADVOKAT hat eine Zugangsberechtigung eingerichtet, die neben Grundstücksdatenbank, Firmenbuch, elektronische Akteinsicht, etc. auch für den WebERV geeignet ist.
Wichtig: Gebühren fallen immer erst ab der tatsächlichen Nutzung der Dienste an - unabhängig vom Zeitpunkt der Anmeldung.
Nach ausreichenden Praxistests werden wir Sie verständigen, dass Sie den WebERV tatsächlich in Betrieb nehmen können. Das wird noch 2 - 3 Monate dauern. Wir kommen dann mit weiteren Informationen (Newsletter) auf Sie zu und erläutern das konkrete Umstiegsprozedere vom ERV auf den neuen WebERV und die Nutzung für Firmenbuchanträge, etc.Hinweis: Der WebERV benötigt ein digitales Zertifikat. ADVOKAT wird für Sie ein solches kostenlos besorgen und zusammen mit dem WebERV automatisch bei Ihnen installieren.
Nähere Informationen zum neuen ADVOKAT-WebERV und zum Dokumentenarchiv der Anwälte (Archivium) finden Sie unter
http://www.advokat.at/webERV.
Nähere Informationen zu den anderen ADVOKAT Online Diensten finden Sie unter
ADVOKAT Online.
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