Advokat Info 7/2007 - Einsatz WebERV und Archivium

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

1. WebERV und Termin 1.7.2007
Ursprünglich war vorgesehen, dass der WebERV per 1.7.2007 bei allen Rechtsanwaltskanzleien in Betrieb gehen muss (ERV-Verordnung 2006, BGBl II. 482/2006). Alle Softwarehersteller haben darauf hingewiesen, dass dies praktisch unmöglich ist. Das BMJ hat daher eine neue ERV-Verordnung erlassen (BGBl. II 130 vom 18.6.2007), in der es heißt:

"Ab 1. Juli 2007 liegen die generellen technischen Möglichkeiten für Rechtsanwälte und Notare vor, die nach dieser Verordnung zugelassenen Eingaben (samt Beilagen) im elektronischen Rechtsverkehr einzubringen (§ 89c Abs. 5 GOG). Liegen die konkreten technischen Möglichkeiten dafür im Einzelfall nicht vor, so ist dies vom einbringenden Rechtsanwalt oder Notar in der nicht im elektronischen Rechtsverkehr übermittelten Eingabe glaubhaft zu machen."

Die meisten Kanzleien werden davon Gebrauch machen. Sie werden nicht zum 1.7.2007 auf den WebERV umsteigen, sondern die Schriftsätze und Anträge wie bisher mit dem ERV einbringen.

Bei schriftlichen Anträgen empfehlen wir folgenden Satz hinzuzufügen:
"Dieser Antrag wird schriftlich eingebracht, weil in meiner/unserer Kanzlei die konkreten technischen Möglichkeiten für die Einbringung im elektronischen Rechtsverkehr noch nicht gegeben sind."

Wenn Sie es für notwendig halten, fügen Sie z.B. folgende Begründungen hinzu:
- Die Software wurde vom meinem Lieferanten noch nicht geliefert.
- Ein fehlerfreier Betrieb der neuen WebERV Software ist noch nicht gegeben.
- Die technische Umstellung ist noch im Gange.

2. Verfügbarkeit ADVOKAT WebERV
Das ADVOKAT WebERV-Programm wird zum 1. Juli 2007 verfügbar sein. Allerdings ist das Programm erst seit kurzer Zeit in einigen Kanzleien im Testbetrieb. Die Zeit bis zum 1.7.2007 ist zu kurz um den WebERV ausreichend in der Praxis zu erproben. Es müssen viele neue Schriftsatzarten bei vielen Gerichten und Rechtspflegern im Echtbetrieb getestet werden. Teilweise muss die Erledigung durch das Gericht abgewartet werden, bis der nächste Verfahrensschritt per WebERV möglich ist. Das braucht noch einige Zeit.

Wir können nicht empfehlen, den WebERV jetzt im breiten Maße einzusetzen.

Erschwerend kommt hinzu: Der Umstieg auf den WebERV ist pro ADVM-Code nur in einem Schwung möglich. Es ist unmöglich, auf den alten ERV zurück zu wechseln (Vorgabe des Bundesrechenzentrums). In der Praxis muss daher die gesamt Kanzlei zu einem bestimmten Termin vom ERV auf den WebERV umsteigen. Der Weg zurück ist versperrt.

Es ist zwar möglich, bestimmte Codes der Kanzlei einzeln auf den WebERV umzustellen und die anderen Codes der Kanzlei weiter mit dem bisherigen ERV laufen zu lassen. Wegen des organisatorischen Aufwands können wir das aber nur in Sonderfällen empfehlen. In der Regel muss die ganze Kanzlei in einem Zuge auf den WebERV umsteigen.

3. Archivium
Für Firmenbuchanträge ist die Software der Archivium Dokumentenarchiv GmbH notwendig. Sie erhalten diese Software in den nächsten Tagen zugesendet. Bitte veranlassen Sie die Installation durch Ihren EDV-Betreuer. Bei Fragen zur Installation und Anwendung wenden Sie sich bitte an den Support der Archivium Dokumentenarchiv GmbH. Wir können in der Regel keinen Support leisten, die Software ist auch für uns komplett neu.

Eine teilweise Einbindung von Archivium in ADVOKAT ist geplant. Konkrete Ergebnisse sind aber nicht vor Herbst 2007 zu erwarten.

4. Empfohlene Vorgangsweise
1. Melden Sie sich für den ADVOKAT WebERV an, wenn Sie nicht von uns bereits eine Anmeldebestätigung erhalten haben. Das erleichtert den konkreten Umstieg. Das Anmeldeformular liegt bei.
2. Nehmen Sie Archivium in Betrieb.
3. Am Fr. 28.6.2007 erhalten Sie den nächsten ADVOKAT Newsletter mit weiteren Informationen.
4. Am 2.7.2007 gibt es ein ADVOKAT Update, das den WebERV enthält. Wir empfehlen aber, den WebERV nicht per Anfang Juli zu verwenden, sondern einstweilen beim ERV zu bleiben.
5. Ab dem 2.7.2007 bringen Sie die Anträge wie bisher schriftlich ein und fügen folgenden Satz hinzu: "Dieser Antrag wird schriftlich eingebracht, weil ...
6. Ab August 2007: Nehmen Sie den WebERV nach Ihren konkreten Möglichkeiten in Betrieb. Senden Sie uns dazu 1 Woche vor dem geplanten Termin eine Verständigung.

5. Weitere Informationen
Auf unserer Internetseite www.advokat.at finden Sie umfassende Informationen zum WebERV, zu Archivium und das Anmeldeformular.

6. ADVOKAT Adressen aktualisieren
Immer wieder erhalten wir Zuschriften, dass die in ADVOKAT gespeicherten Rechtsanwalts-Adressen angeblich nicht auf dem neuesten Stand sind. Praktisch in allen Fällen haben die Kanzleien vergessen, die Adressen einzuspielen.

Daher wieder einmal der Hinweis: Damit Adress-, Telefon- und Faxänderungen bei Ihnen wirksam werden, müssen Sie nach dem ADVOKAT-Update die Funktion "System / ADVOKAT - Adressen aktualisieren" durchführen. Sie können diese Funktion jederzeit, auch im laufenden Betrieb, ausführen. Wir empfehlen, dass Sie eine Person in der Kanzlei dafür verantwortlich machen und diese Person die entsprechende Anleitung in der Online-Hilfe liest (Stichwort "ADVOKAT Adressen aktualisieren").

Anhang

ADVOKAT Unternehmensberatung
GREITER & GREITER GmbH.
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