ADVOKAT Info 10/2007 - Fehlerkorrektur (Version 4.7h)
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ab der ADVOKAT Version 4.6b ist ein Fehler enthalten.
Sie erkennen ganz einfach, ob der Fehler bei Ihnen auftritt, wenn beim Ausführen einer Betreibung folgende Meldung erscheint:
"Advokat nimmt für diesen Schriftsatz eine Bemessungsgrundlage von Eur 15.000,00 (Betrag aus dem Aktenstamm). Wollen Sie fortsetzen?"
Der Fehler tritt beim automatischen Erstellen eines Schriftsatzes z.B. "Berufung" (Kürzel 3BS) auf. Er tritt nur dann auf, wenn es sich um einen Akt handelt, wo die Forderungen Null sind (z.B. Passivprozess). In diesem Fall nimmt Advokat die Bemessung aus dem Aktenstamm.
Der Fehler ist, dass nur der Verdienst nach RAT mit dieser Bemessung aus dem Aktenstamm gerechnet wird, nicht allerdings die Pauschalgebühr. Die PG wird mit einem zu geringen Mindestbetrag ausgewiesen!
Sie können den Fehler wie folgt vermeiden:
a) Entweder Sie machen ein Update auf die Version 4.7h oder
b) Sie geben im Fenster Betreibung im Feld Bemessung die Bemessungsgrundlage ein. Dann erscheint auch obige Meldung nicht.
Wir bedauern diesen Fehler.