ADVOKAT Info 11/2007 - Schriftsätze im WebERV als PDF Anhang
Das BMJ hat folgende Information an die Mitarbeiter der Justiz verschickt:
Eingaben im ERV
Da die mittels WebERV eingebrachten sonstigen Eingaben (insbesondere Klagen, nicht zu formatierende Exekutionsanträge, Rechtsmittel und vorbereitende Schriftsätze) mangels technischer Unterstützung der Formatierungen seitens der Softwarehäuser und der VJ derzeit nicht in einer annehmbaren Form bei der Justiz einlangen, wird den Rechtsanwälten und Notaren als kurzfristig mögliche Lösung empfohlen, den Schriftsatz wie bisher in der Standardtextverarbeitung zu schreiben.
Dieses Dokument wird im Adobe-.pdf-Format ausgegeben und diese Datei dann (technisch gesehen) als Anhang zu einem "sonstigen Schriftsatz" übermittelt, der die nötigen Verfahrensdaten enthält und in dem lediglich ein Hinweis auf den angeschlossenen Schriftsatz enthalten ist.
Wegen der im .pdf-Dokument fehlenden Unterschrift, und der Verpflichtung zur Nutzung des ERV empfiehlt es sich, den Hinweis "Schriftsatz im ERV übermittelt" aufzunehmen, weil der Ausdruck des .pdf-Dokuments von einem konventionell auf Papier eingebrachten Schriftsatz nicht zu unterscheiden ist. An einer Verbesserung der Gestaltung wird seitens des BRZ und der Softwarehäuser mit größter Dringlichkeit gearbeitet.
Wir hoffen, durch diese Information jene Zeit, die für die Verbesserung des status quo aufgewendet werden muss, überbrücken zu können und somit allen WebERV-Nutzern entgegenzukommen und bundesweit eine einheitliche Vorgangsweise bei den Gerichten hinsichtlich der Web-WER-Eingaben zu fördern.
Das bedeutet für Sie als WebERV-Anwender:
1. Schreiben Sie umfangreiche Vorbringen von vorbereitenden Schriftsätzen wie bisher mit Word.
2. Schreiben Sie ganz oben hin: "Schriftsatz im ERV übermittelt", damit man den Schriftsatz von einem auf Papier eingebrachten Schriftsatz unterscheiden kann.
3. Verwandeln Sie das Word-Dokument zu einem PDF und hängen Sie es als Anhang an den WebERV-Schriftsatz
5. Bezeichnen Sie den Anhang als "Antrag" oder "Vorbringen", damit ihn das Gericht von einer Urkunde unterscheiden kann.
Bei den mit der Advokat Forderungsbetreibung generierten Schriftsätze ändert sich nichts. Der Antragstext kommt wie bisher in das Feld "Weiteres Vorbringen" - noch ohne besondere Formatierungen. Daran wird gearbeitet.