ADVOKAT Info 12/2007 - WebERV
Sehr geehrte Damen und Herren!
In der Zwischenzeit wurden die Arbeiten zum WebERV von Seiten ADVOKAT abgeschlossen. Der WebERV kann alles das, was der bisherige ERV konnte und ein Stück mehr.
Alle Anträge, die man aus ADVOKAT direkt generieren kann, stehen zusätzlich zur schriftlichen Form auch als elektronisches Dokument zur Verfügung. So wurden ca. 60 Vorlagen neu für den WebERV eingerichtet, zB.
* Allgemeiner Antrag TP1
* Allgemeiner Antrag TP2
* Allgemeiner Antrag TP3A, mit Pauschalgebühr
* Allgemeiner Antrag TP3A, ohne Pauschalgebühr
* Viele Anträge nach TP1 (Zustellung, Klagsrückziehung, Überweisung)
* Viele Klagsvorlagen
* Mietzins- und Räumungsklage
* Mietzins- und Räumungsexekution
* Exekutionsanträge, die bis jetzt nicht via ERV möglich waren (Kombination § 294, 294a EO)
* Forderungsanmeldungen im Konkurs und zur Verlassenschaft
Ca. 500 Anwälte haben bereits auf den WebERV umgerüstet, kleine und große, solche mit Betreibungsschwerpunkt und ohne Betreibung. Die anfänglichen Kinderkrankheiten sind ausgeräumt. Täglich werden bereits an die 1500 Schriftsätze an Gerichte gesendet und 2500 im Rückverkehr empfangen.
Wir können Ihnen daher den Umstieg auf den WebERV empfehlen. Die Vorteile sind im Vergleich zum bisherigen ERV mittlerweilen deutlich.
Es gibt Kanzleien, die als Rechtfertigung für die Nichtanwendung des WebERV anführen: "Die Software konnte vom Hersteller noch nicht geliefert werden." Wir bitten Sie von dieser Begründung Abstand zu nehmen. Wir werden häufig von Gerichten befragt und werden den richtigen Status ab jetzt mitteilen. Auch das BM für Justiz wurde in diesem Sinne verständigt.
In den nächsten Monaten sind noch weitere Komfortfunktionen geplant, die den neuen WebERV noch attraktiver machen werden, z.B. schnelle Direktzustellung nach § 112 ZPO mit E-Mail (Hinweis: eine Projektgruppe beim Bundesrechenzentrum arbeitet bereits an der Direktzustellung via WebERV), weiters das komfortable Erzeugen und Anhängen von PDF-Beilagen und schließlich weitere Vorlagen z.B. im Außerstreitverfahren.