Sehr geehrte Damen und Herren!
Der
WebERV setzt sich immer mehr durch.
Täglich werden von unseren Kunden bereits an die 2500 Schriftsätze an Gerichte gesendet und über 4000 im Rückverkehr empfangen. Ca. 55 % des gesamten WebERV österreichweit werden mit ADVOKAT abgewickelt. Das ist ein großartiger Beweis wie gut unser WebERV funktioniert!
Seit ca. 2 Wochen ist die Version 4.7s verfügbar.
In dieser wurden noch einmal wesentliche Verbesserungen eingeführt:
1. Zusätzliche Anträge:Im WebERV stehen viele weitere Anträge zur Verfügung. Siehe dazu www.advokat.at/News/Newsletter - Advokat Info 12/2007.
2. Formatierungen im Weiteren Vorbringen:ADVOKAT unterstützt alle im WebERV möglichen Formatierungen. Schriftsätze können somit übersichtlich gestaltet werden. Besonders angenehm ist, dass man die Schriftsätze in Word bearbeiten kann und mit einem Klick in den ERV abstellt.
3. Direktzustellung gem. § 112 ZPO:Die Direktzustellung via E-Mail oder Fax wurde automatisiert. Mit wenigen Mausklicks kann ein gesendeter Schriftsatz an alle gegnerischen Vertreter als PDF zugestellt werden. Der Schriftsatz und die Anlagen werden zu einem PDF zusammen gepackt, ein Begleitschreiben hinzugefügt und als Mail versendet. Wir haben für die Arbeitsersparnis viel spontanes Lob bekommen.
Hinweis: Voraussetzung ist der PDF-Writer
pdfFactory Pro und die ADVOKAT
Dokumentverwaltung. Siehe dazu auch die Online-Hilfe zur Version 4.7s.
4. ERV-Rückverkehr:Auch der einlangende ERV-Rückverkehr kann jetzt im Akt als "Dokument" abgestellt und damit einfacher vermailt werden.
5. ERV Schuldungsvideos:Versuchsweise haben wir über den WebERV zwei 10 minütige Schulungsvideos erzeugt. Erstens ein Video mit den Grundfunktionen des WebERV, zweitens ein Video für fortgeschrittene Benutzer über die Verbindung des WebERV mit der Aktenverwaltung. Sie finden die Videos auf
www.advokat.at.
Wir können Ihnen insgesamt den Umstieg auf den WebERV empfehlen. Die Vorteile sind im Vergleich zum bisherigen ERV deutlich.
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Das Bundesrechenzentrum ersucht uns um folgende Mitteilung:
Am Freitag, den 14.12.2007, erfolgt eine Umstellung der Verfahrensautomation Justiz (VJ). Davon ist der WebERV betroffen. Zeitweise können Ihre Schriftsätze nicht zum Bundesrechenzentrum übertragen werden und Sie erhalten keine OK-Bestätigung.
Kurz zusammengefasst:
14.12, ab 13:00: Eingaben möglich. Keine OK-Bestätigung.
17.12, ab 06:00: Spätestens ab diesem Zeitpunkt wieder Normalbetrieb
Sie können zwar das ganze Wochenende über ERV-Eingaben unter Wahrung der prozessualen Fristen an die Übermittlungsstellen einbringen. Die Bestätigung der Einbringung durch das BRZ erfolgt jedoch zeitverzögert spätestens Montag, 17.12.2007, ab 06:00 Uhr. Es hat also keinen Sinn, beim Senden auf die OK Bestätigung zu warten. ADVOKAT bricht spätestens nach 3 Minuten ab.
Vorsichtshalber weisen wir darauf hin, dass der Schriftsatz in seltenen Fällen trotz fristgerechter Einbringung bei der Übermittlungsstelle nachträglich vom BRZ zurückgewiesen werden könnte. Dann gilt er als nicht eingebracht! Sicherheit, dass der Schriftsatz eingebracht ist, haben Sie somit erst mit der OK-Bestätigung. Wir ersuchen Sie daher termingebundene Schriftsätze vor dem 14.12.2007, 13 Uhr einzubringen.
Zusätzlich zum WebERV sind die Applikationen § 73a EO Abfrage und elektronische Akteinsicht betroffen. Auch diese ADVOKAT Online Programme können folglich nicht verwendet werden.