ADVOKAT Info 5/2008: Neue Version 4.9h, Direktzustellung via ERV

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

In der Version 4.9h wurde die sog. "Direktzustellung" gem. § 112 ZPO eingeführt.

Der WebERV ermöglicht ab 1.7.2008 die Zustellung eines Schriftsatzes an den gegnerischen Rechtsanwalt im elektronischen Rechtsverkehr.

Sie versenden den Schriftsatz ähnlich wie einen ERV-Hinverkehr-Schriftsatz. Der gegnerische Rechtsanwalt erhält den Schriftsatz ähnlich wie einen ERV-Rückverkehr-Schriftsatz.

Alle Rechtsanwälte, die am WebERV teilnehmen sind indirekt verpflichtet, auch am Direktverkehr teilzunehmen. Wer ERV-Rückverkehr bekommt, bekommt auch Direktverkehr.

Details zum Direktverkehr lesen Sie in der Anlage.

Die Version 4.9h steht ab Di., 1. Juli 2008 vormittags zur Verfügung.

Anhang

ADVOKAT Unternehmensberatung
GREITER & GREITER GmbH.
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