ADVOKAT Info 7/2008: NEUE MASTERVERSION 4.10

 
Sehr geehrte Damen und Herren!


1. Neue Masterversion 4.10
Seit heute steht die ADVOKAT MASTERVERSION 4.10 zur Verfügung. In dieser werden die Änderungen der Versionen 4.9a bis 4.9s zusammengefasst. Eine Masterversion ist notwendig, damit alle Kanzleien mit den Änderungen im RATG per 1.10.2008 versorgt werden (neuer ERV-Zuschlag, siehe dazu unten).

Allerdings ist die Erhöhung des ERV-Zuschlages schon seit der Verion 4.9n vom 7. Aug 2008 in ADVOKAT eingebaut. Wenn Sie daher die Version 4.9n oder höher im Einsatz haben, ist ein Update nicht unbedingt erforderlich.

Wenn Sie eine ältere Version haben, holen Sie bitte die neueste Version möglichst bald mit einem Internet LiveUpdate ab oder verständigen Sie uns, dass Sie eine CD-Auslieferung möchten.

2. Neuer ERV-Zuschlag per 1.10.2008
Der § 23a RATG sah bisher vor, dass dem Rechtsanwalt eine Erhöhung der Entlohnung um EUR 3,60 gebührt, wenn der das Verfahren einleitende Schriftsatz im Wege des ERV eingebracht wird.

Der § 23a RATG wird in Zukunft wie folgt lauten: "Wird der das Verfahren einleitende Schriftsatz im Weg des elektronischen Rechtsverkehrs eingebracht, so gebührt dem Rechtsanwalt dafür eine Erhöhung der Entlohnung von 3,60 Euro. Für weitere im Weg des elektronischen Rechtsverkehrs eingebrachte Schriftsätze gebührt dem Rechtsanwalt jeweils eine Erhöhung der Entlohnung von 1,80 Euro."

3. Exekutionsformulare in der Betreibung geändert
In allen Exekutionsformularen finden sich Fixtexte. Diese wurden mit dem neuen Text des BMJ aktualisiert.

4. Anträge nach TP4 im ERV
Für Anträge nach TP4 wurden ERV-Vorlagen angelegt. Diese Anträge können somit in Zukunft bequemer per WebERV eingebracht werden. Das Formular wird als Betreibung zur Verfügung gestellt, damit nicht nur der Antrag vorausgefüllt, sondern auch die Leistung mit den Pauschalgebühren automatisch verzeichnet wird.

5. Einstellung alte ERV-Programme, Datenübernahme
Am 31.12.2008 wird der alte ERV vom Bundesrechenzentrum und von Telekom Austria eingestellt. Ein Senden von Schriftsätzen oder Empfangen von Rückverkehr über die alte Schiene ist ab 1.1.2009 nicht mehr möglich. Alle Kanzleien müssen bis zu diesem Zeitpunkt auf den WebERV umstellen! Folglich wird auch das ERV-Programm von ADVOKAT eingestellt.

Die alten Schriftsätze gehen nicht verloren, sondern werden wahlweise in den WebERV übernommen (Menüpunkt Bearbeiten / Schriftsätze aus dem 'alten' ERV übernehmen).

6. Hinweis auf das Programm "Akteneinsicht Klient"
Wir weisen auf Neuerungen im Programm "Akteneinsicht Klient" hin. Dieses Programm ermöglicht es, Informationen für Ihre Klienten in einem speziellen geschützten Bereich im Internet hochzuladen. Ihre Klienten erhalten einen kennwortgeschützten Zugang zu den eigenen Akten oder Teilen daraus und damit tagesaktuelle Informationen. Den Umfang und Inhalt bestimmen Sie. Die Bereitstellung geschieht automatisch.

Neu ist, dass zusätzlich zu Akten auch Dokumente wie pdf, etc. aus der Dokumentverwaltung hochgeladen werden können. Weitere Informationen finden Sie auf www.advokat.at/Software/Akteneinsicht-Klient

7. Hinweis zum Einspielen der neuen Version
Hinweis: Die Hälfte der Fehler bei Einspielen eines Updates ist darauf zurückzuführen, dass nicht alle Arbeitsplätze ordnungsgemäß ausgestiegen sind. Stellen Sie daher sicher, dass niemand in Advokat oder Word oder Outlook arbeitet und starten Sie erst dann das Update. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, können Sie den Server herunterfahren, neu starten, dann einen Arbeitsplatz einschalten und dort das Update fahren. Diese Vorgangsweise ist nur sinnvoll, wenn Sie den Server problemlos neu starten können.

8. Hinweis zu ADVOKAT Adressen aktualisieren
Wieder einmal der Hinweis: Damit Adress-, Telefon- und Faxänderungen bei Ihnen wirksam werden, müssen Sie nach dem ADVOKAT-Update die Funktion "System / ADVOKAT - Adressen aktualisieren" durchführen. Dies geht jederzeit, auch im laufenden Betrieb. Wir empfehlen, dass Sie eine Person in der Kanzlei dafür verantwortlich machen und diese Person die entsprechende Anleitung in der Online-Hilfe liest (Stichwort "ADVOKAT Adressen aktualisieren").

9.Hinweis auf weitere Entwicklung im WebERV
Der WebERV wird als nächstes auf das Grundbuchverfahren ausgeweitet. Geplant ist, dass ab dem 1.1.2009 die Eingabe von Grundbuchgesuchen per ERV erfolgen muss. Zum Unterschied vom Firmenbuchverfahren wird man dabei nicht mit frei formulierten PDF-Anträgen arbeiten. Die Anträge müssen vielmehr ähnlich wie eine Mahnklage strukturiert erfolgen. Das heißt, alle Informationen wie Einlagezahl, Anteile, Grundstücknummern, Rang, etc. müssen in einzelne Felder eingegeben werden. Sie können sich vorstellen, dass sich sehr viele Felder und Kombinationen ergeben. Im Idealfall kann der Antrag ohne Überarbeitung vom Rechtspfleger direkt in das Grundbuch übernommen werden.

Der Arbeitsaufwand für uns ist entsprechend groß und diese Aufgabe hat Priorität. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und Anfang des neuen Jahres Workshops zum Thema "Grundbucheingaben mit ERV" anbieten.

ADVOKAT Unternehmensberatung
GREITER & GREITER GmbH.
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