ADVOKAT Info 8/2008: WebERV und Grundbuchverfahren

 


Sehr geehrte Damen und Herren!

Seit längerer Zeit arbeitet das Bundesministerium für Justiz gemeinsam mit dem Bundesrechenzentrum und den Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen an der "Grundstückdatenbank neu". Ziel ist unter anderem das Grundbuchverfahren auf den WebERV umzustellen.

ADVOKAT ist Mitglied in den einschlägigen Arbeitskreisen und beschäftigt sich intensiv mit der Umsetzung in der eigenen Software.

In der PDF-Anlage zu diesem E-Mail finden Sie die bis jetzt bekannten Informationen zu dem Thema. Beinahe jede Anwaltskanzlei wird stark betroffen sein. Zusätzliche Neuerungen werden laufend auf unserer Internetseite www.advokat.at veröffentlicht.

Die wichtigsten Fakten in Kurzform

a) Am 1. Juli 2007 wurde der ERV für Rechtsanwälte in vielen Verfahrensarten grundsätzlich verpflichtend eingeführt. Am 31.12.2008 wird der "alte" ERV über Telekom eingestellt. Alle Rechtsanwälte müssen spätestens ab diesem Zeitpunkt den WebERV verwenden.

b) Am 1.1. 2009 tritt die Grundbuchs-Novelle 2008 in Kraft. Zur Beseitigung von verbesserbaren Formgebrechen ist auch im Grundbuchverfahren ein Verbesserungsauftrag möglich (§ 82a GBG).

c) Ab dem 1.2.2008 ist das Grundbuchverfahren verpflichtend mit dem WebERV durchzuführen (Novelle zur ERV-Verordnung 2006). In dieser ersten Phase sind die häufigsten Anträge vollständig strukturiert einzubringen, dh es gibt für jedes Datenelement ein eigenes Feld.

d) Nicht so häufig vorkommende Anträge werden im WebERV mit einem "Sonstigen Antrag" eingebracht. Dabei sind nur wenige Felder zwingend strukturiert. Für das eigentliche Begehren (den Beschluss) steht ein Textfeld zur Verfügung (analog dem Feld "Weiteres Vorbringen" bei einer Klage).

e) ADVOKAT liefert seinen Kunden ein Update zur WebERV-Software im Rahmen des Softwarewartungsvertrages. Dort gibt es die Antragsart "Grundbuchantrag" mit neuen Fenstern und Feldern. Damit ist die Erfassung aller ERV-Grundbuchanträge möglich.

f) Dies bringt eine starke Änderung in der Arbeitsweise in den Kanzleien mit sich: Der Grundbuchantrag wird praktisch nicht mehr diktiert werden, sondern vom Sekretariat (oder vom Juristen) direkt in die WebERV-Software eingegeben. Ab Ende Jänner 2009 wird ADVOKAT Workshops für die Anwendung des WebERV-Grundbuch durchführen. Die Termine werden Mitte Jänner bekannt gegeben.

g) Ein in Papierform ausgestellter Rangordnungsbeschluss ist dem elektronisch eingebrachten Grundbuchgesuch binnen einer Woche nachzureichen.

h) Grundbuchexekutionen sind weiterhin schriftlich einzubringen.

i) Ab dem 8.12.2009 startet die zweite Phase der Grundbuchumstellung: das "Grundbuch Neu" geht in Betrieb. Das elektronische Grundbuch wird vom BMJ, BEV und BMwA technisch auf eine vollkommen neue Grundlage gestellt (Projektname "Big Bang"). Ab diesem Zeitpunkt sind dann alle Grundbuchanträge vollständig strukturiert per WebERV einzubringen.


Wir werden Sie über die weiteren Arbeiten informieren und insbesondere ab Mitte Jänner 2009 auch Termine über Workshops zum Grundbuch-WebERV bekannt geben.

Anhang

ADVOKAT Unternehmensberatung
GREITER & GREITER GmbH.
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