ADVOKAT Info 3/2009: ADVOKAT Online - § 73a EO Abfrage

 
Sehr geehrte Damen und Herren!

Wir möchten Sie von einer bevorstehenden Gesetzesänderung benachrichtigen. In der Zivilverfahrens-Novelle 2009 wird auch die Exekutionsordnung geändert. Konkret wird der § 73a EO aufgehoben.

Der Nationalrat hat das Gesetz bereits beschlossen, es wurde an Bundesrat weiter geleitet; dort ist die Beschlussfassung am 26.3.2009 auf die Tagesordnung gesetzt worden.
Die Bestimmung soll mit dem 1. April 2009 in Kraft treten. Siehe Homepage Parlament


Das bedeutet, dass die Einsichtnahme in die Geschäftsbehelfe gem. § 73a EO ab dem 1.4.2009 nicht mehr möglich sein wird.


Der Grund sind datenschutzrechtliche Bedenken und ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren der Europ. Kommission gegen die Republik. Es gibt Überlegungen von Seiten des BMJ zu einem Ersatz, aber noch keine konkreten Ergebnisse.

Die ADVOKAT Online - § 73a EO Abfrage muss somit ab dem 1.4.2009 eingestellt werden.

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GREITER & GREITER GmbH.
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