ADVOKAT Info 4/2009: ADVOKAT
Sehr geehrte Damen und Herren!
1. Neue ERV Verordnung
Die ERV Verordnung 2006 wurde gestern geändert. § 11 Abs. 1f letzter Satz lautet: „Für Eingaben in Grundbuchverfahren liegen die technischen Möglichkeiten ab 1. November 2009 vor.“
Damit wird die endgültige Verpflichtung Grundbucheingaben ausschließlich via ERV einzubringen auf den 1.11.2009 festgelegt.
Der Grund dafür sind Verzögerungen bei der technischen Umsetzung und der flächendeckenden Versorgung. Diese Vorgehensweise erleichtert nun auch die Umstellung der Kanzleien.
2. ADVOKAT Version 4.11d
Die Programme für WebERV Grundbuch sind fertig und werden mit der aktuellen Version 4.11d ausgeliefert. Diese Version wird ab heute Nachmittag per Internet Live Update zur Verfügung stehen.
ERV-Grundbuch ist derzeit erst bei 13 Gerichten möglich. Die Umstellung der restlichen 123 Gerichte erfolgt laufend und wird Anfang Juni abgeschlossen sein. Die aktuell umgestellten Gerichte werden während dieser Zeit in der Ediktsdatei veröffentlicht. Damit wird das Einbringen von ERV-Grundbuchanträgen bei allen Gerichten ab 8.6.2009 möglich sein. Jedenfalls werden die Gerichte Beschlüsse und Verbesserungsaufträge sofort per ERV-Rückverkehr zustellen.
3. ERV Grundbuch Workshops
Die von uns angebotenen Workshops sind großteils ausgebucht und wir werden je nach Nachfrage noch weitere Termine anbieten.
Wir empfehlen, dass Sie an den Workshops teilnehmen und sich das Wissen aneignen. Sie sollten möglichst bald und stresslos mit einfachen ERV-Grundbuchanträgen beginnen. Ab Juni sollten Sie möglichst alle Grundbuchanträge via WebERV einbringen.
Wenn Sie aufgrund der geänderten Situation an eine Abmeldung vom Workshop denken, dann bitten wir Sie, dass Sie das umgehend machen, damit wir anderen Interessenten den freien Platz anbieten können.
4. Hinweis zu ADVOKAT Adressen aktualisieren
Wieder einmal der Hinweis: Damit Adress-, Telefon- und Faxänderungen bei Ihnen wirksam werden, müssen Sie nach dem ADVOKAT-Update die Funktion "System / ADVOKAT - Adressen aktualisieren" durchführen. Dies geht jederzeit, auch im laufenden Betrieb. Wir empfehlen, dass Sie eine Person in der Kanzlei dafür verantwortlich machen und diese Person die entsprechende Anleitung in der Online-Hilfe liest (Stichwort "ADVOKAT Adressen aktualisieren").