ADVOKAT Info 8/2009: Neue Gerichtsgebühren ab 1.7.2009 (Indexanpassung)

 
Sehr geehrte Damen und Herren!
 
Uns ist leider entgangen, dass dass mit BGBl. 188/2009 vom 29.6.2009 die Gerichtsgebühren ab dem 1.7.2009 geändert wurden (Indexanpassung).
 
Wir machen darauf aufmerksam, dass ADVOKAT derzeit für alle Schriftsätze die alten Gebühren heranzieht. Das bedeutet, dass im Rahmen der Forderungsbetreibung automatisch berechnete Kostenverzeichnisse falsch sind und dass in den Leistungen zu geringe Pauschalgebühren stehen.
 
Wir bitten Sie bis zur Einspielung der neuen Version die Kostenverzeichnisse händisch zu überarbeiten.
Die Version 4.12b mit den richtig gestellten Gebühren steht spätestens heute nachmittag ab 17 Uhr zur Verfügung.
 

ADVOKAT Unternehmensberatung
GREITER & GREITER GmbH
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