Falsche Berechnung der Pauschalgebühren bei hohen Bemessungen
Leider müssen wir noch eine Nachbesserung zu den Pauschalgebühren liefern.
Bei GGG TP1, TP 2 und TP3 (Zivilverfahren) wurden die Pauschalgebühren bei einer Bemessung über EUR 363.360 seit dem 1.7.2009 falsch berechnet. Ursache war, dass aufgrund einer Rundung zB bei TP1 nur 1 % statt 1,2 % gerechnet wurde. Der Fehler wurde korrigiert.
Die neue Version 4.12c steht ab heute sofort zur Verfügung und wir empfehlen die Installation.
Bitte prüfen Sie die Leistungen mit sehr hohen Bemessungen und PG, die Sie seit dem 1.7.2009 erfasst haben. Das Gericht wird die Pauschalgebühr wahrscheinlich in der richtigen Höhe abbuchen. Sie müssen die Leistung aber für die Verrechnung korrigieren.