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Elektronische Akteneinsicht

Mit der Elektronischen Akteneinsicht können Parteienvertreter*innen sowie beteiligte Parteien Einsicht in die betreffenden Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften nehmen. Die Berechtigung zur Einsichtnahme wird anhand Ihrer ERV-Codes (R-Code, P-Code, S-Code, etc.) festgestellt.

Sie können die wichtigsten Informationen zum Verfahren und den Verfahrensstand feststellen sowie Aktenstücke abrufen.

Unter anderem ist eine Einsicht in folgenden Verfahrensarten möglich:

  • C - Zivilrechtsverfahren beim Bezirksgericht
  • Cg - Zivilrechtsverfahren beim Landesgericht
  • Cga - Arbeitsgerichtliche Verfahren
  • Cgs - Sozialgerichtliche Verfahren
  • Msch - Außerstreitige Verfahren (MRG, WEG, WGG, LPG)
  • E - Exekutionsverfahren
  • A - Verlassenschaftssachen (nur Notare)
  • U - Strafverfahren beim Bezirksgericht
  • Hv - Strafverfahren beim Landesgericht
  • St - Ermittlungsverfahren gegen bestimmte Personen, für die im Hauptverfahren das Landesgericht zuständig wäre
  • UT - Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Personen, für die im Hauptverfahren das Landesgericht zuständig wäre
  • BAZ - Ermittlungsverfahren, für die im Hauptverfahren das Bezirksgericht zuständig wäre
  • HSt - Rechtshilfe in Strafsachen bei der Staatsanwaltschaft
  • NSt - Alle nicht in ein anderes Register verwiesenen staatsanwaltschaftlichen Sachen
  • HR - Strafsachen des Haft- und Rechtschutzrichters
  • Ns - Allgemeine Sachen des gerichtlichen Strafverfahrens
  • BE - Bedingte Entlassungen

Der elektronische Akt

Ein Akt wird mittels Angabe von Aktenzeichen und Dienststelle angezeigt.

 

Beispielauszug mit Falldaten




 

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