Bei der elektronischen Akteneinsicht kann ein Parteienvertreter (Rechtsanwalt oder Notar) oder eine beteiligte Partei Einsicht in das Geschäftsregister, das bei den Gerichten über jedes Verfahren geführt wird, nehmen. Die Einsichtnahme ist nur in die "eigenen" Akten möglich. Für die Freischaltung zur Nutzung ist die schriftliche Bekanntgabe des ERV-Codes (R-Code, S-Code, etc.) Voraussetzung.
Sie stellt die wichtigsten Daten eines Gerichtsverfahrens (C-Register) dar. Dazu gehören Einbringungsdatum, GZ, Kläger, Beklagte, Beteiligte, Zustelladresse, Verfahrensschritte und Entscheidungen. Die Ergebnisse werden als PDF-Datei geliefert.
Rechtsanwälte, Rechtsanwaltsgemeinschaften mit Anschriftencode, Notare, Unternehmen und Organisationen können abfragen:
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Zivilrechtsverfahren beim Bezirksgericht
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Zivilrechtsverfahren beim Landesgericht
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Arbeitsgerichtliche Verfahren
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Sozialgerichtliche Verfahren
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Exekutionsverfahren
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Verlassenschaftssachen (nur Notare)
Bei jeder Abfrage ist aus gesetzlichen Gründen ein Abfragegrund zu hinterlegen.