Mit der Elektronischen Akteneinsicht können Parteienvertreter*innen sowie beteiligte Parteien Einsicht in die betreffenden Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften nehmen. Die Berechtigung zur Einsichtnahme wird anhand Ihrer ERV-Codes (R-Code, P-Code, S-Code, etc.) festgestellt.
Sie können die wichtigsten Informationen zum Verfahren und den Verfahrensstand feststellen sowie Aktenstücke abrufen.
Unter anderem ist eine Einsicht in folgenden Verfahrensarten möglich:
- C - Zivilrechtsverfahren beim Bezirksgericht
- Cg - Zivilrechtsverfahren beim Landesgericht
- Cga - Arbeitsgerichtliche Verfahren
- Cgs - Sozialgerichtliche Verfahren
- Msch - Außerstreitige Verfahren (MRG, WEG, WGG, LPG)
- E - Exekutionsverfahren
- A - Verlassenschaftssachen (nur Notare)
- U - Strafverfahren beim Bezirksgericht
- Hv - Strafverfahren beim Landesgericht
- St - Ermittlungsverfahren gegen bestimmte Personen, für die im Hauptverfahren das Landesgericht zuständig wäre
- UT - Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Personen, für die im Hauptverfahren das Landesgericht zuständig wäre
- BAZ - Ermittlungsverfahren, für die im Hauptverfahren das Bezirksgericht zuständig wäre
- HSt - Rechtshilfe in Strafsachen bei der Staatsanwaltschaft
- NSt - Alle nicht in ein anderes Register verwiesenen staatsanwaltschaftlichen Sachen
- HR - Strafsachen des Haft- und Rechtschutzrichters
- Ns - Allgemeine Sachen des gerichtlichen Strafverfahrens
- BE - Bedingte Entlassungen