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Exekutionsdatenabfrage

Die Exekutionsdatenabfrage gemäß §§ 427ff EO ("Elektronische Abfrage von Daten") soll bei der Entscheidung helfen, ob die Einleitung eines Rechtsstreits oder eines Exekutionsverfahrens wirtschaftlich sinnvoll ist.
 
Als Gläubigervertreter sind Rechtsanwälte und Notare gemäß § 427 Abs. 2 abfrageberechtigt, wobei je Rechtsanwalt / Notar täglich höchstens 25 Abfragen vorgenommen werden dürfen. Weiters sind inländische Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger als Gläubiger abfrageberechtigt.
 
Achtung: Mit dieser neu geschaffenen Abfragemöglichkeit ist eventuell auch eine Verpflichtung zur Einsichtnahme verbunden. Dazu Moser im Anwaltsblatt: "Die Einsichtsmöglichkeit hat auch Auswirkungen auf den Kostenersatz. Rechtsanwälte, die ohne Einsicht erfolglose Exekutionsanträge stellen, werden ihre Kosten nicht vom Gläubiger verlangen können." (Moser in AnwBl 11 / 2017, S. 632).
 
Die Exekutionsdatenabfrage zeigt alle seit mehr als einem Monat anhängigen Exekutionsverfahren. Konkret werden diese Informationen werden angezeigt:
  • Exekutionsgericht, Aktenzahl, Höhe der betriebenen Forderungen, inkl. Hinweis auf eine Aufschiebung und die Art der Exekutionsmittel
  • Bei Fahrnisexekutionen: erfolgte Pfändungen und ergebnislose Vollzugsversuche
  • Ob innerhalb des letzten Jahres ein Vermögensverzeichnis abgegeben wurde
 
Folgende Exekutionsverfahren werden angezeigt:
  • Nur die seit mehr als einem Monat ab Bewilligung anhängigen Verfahren
  • Nur sofern nicht bereits beendet oder eingestellt
  • Nur wenn der letzte Exekutionsschritt innerhalb der letzten 2 Jahre aufgenommen wurde
 
Link zur Exekutionsdatenabfrage: ADVOKAT Online starten

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