QR-Code für Zahlungsanweisungen

ADVOKAT unterstützt nun die Generierung eines QR-Code mit den Zahlungsdaten (Empfänger, Bankverbindung, Verwendungszweck). Der QR-Code kann mittels eines Stoppcode (Tansformeranweisung) in Honorarnotenvorlagen (Honorarnoten, Honorarmahnungen) eingebaut werden. Es wird nur der QR-Code auf der Honorarnote angedruckt, kein Zahlschein. Der Rechnungsempfänger kann in seinem EB-Programm (mit Webcam) den QR-Code scannen und damit eine Überweisung einleiten. 

QR-Code-(2).bmp

Weitere Infos erhalten Sie in der ADVOKAT Programmhilfe (F1) im Kapitel 19.2.16 QR-Code für Zahlungsanweisungen.

Verfügbar ab ADVOKAT Version 6.18j



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