Im Jahr 1989 wurde mit ADVOKAT die erste Mahnklage und im Jahr 1995 der erste Exekutionsantrag elektronisch eingebracht. Der WebERV hat sich in den letzten 20 Jahren stürmisch weiterentwickelt: Beinahe alle Schriftsätze von Rechtsanwälten und Notaren an Gerichte können und müssen per ERV eingebracht werden, im sogenannten "ERV-Rückverkehr" stellt das Gericht Ladungen und Entscheidungen zu. Das Firmenbuchverfahren und Grundbuchverfahren läuft weitgehend digital, das Europäisches Mahnverfahren wurde neu eingeführt.
Der WebERV bietet den Vorteil schneller Einbringung, rascher Erledigung bei Gericht, elektronischer Aktenführung und Arbeitsersparnis bei der Bearbeitung. Die Übermittlung erfolgt fälschungssicher und verschlüsselt. Wenn Sie eine OK-Bestätigung erhalten, können Sie sicher sein, dass der Empfänger das Dokument tatsächlich erhalten hat.