Präsentation zu Änderungen im ERV Grundbuchsverfahren
Sehr geehrte Damen und Herren!
Mit der Grundbuchsgebührennovelle (BGBl. I 1/2013) per 1.1.2013 haben sich einige Änderungen im Grundbuchverfahren ergeben.
Ab 1.7.2013 kommt es zu weiteren Änderungen, speziell was die Abwicklung per ERV anlangt.
Wir präsentieren diese Änderungen an praktischen Beispielen. Es handelt sich nicht um eine Einschulung für Anfänger, sondern um eine Präsentation wie die Neuerungen in der Praxis funktionieren.
Einführung der elektronischen Trennstücktabelle
-
Die lang erwartete Trennstücktabelle wird als strukturiertes Begehren eingeführt.
-
Als Folge entfallen einige Begehren.
Änderungen zur Mitübertragung
-
Der strukturierte Block Mitübertragung entfällt komplett.
-
Als Folge gibt es ein neues Begehren: Sonstiges Begehren / Mitübertragung.
Neues Begehren „Anforderung an das Grundbuch“
-
Beim Begehren Grundstücksveränderung wurde die neue Aktion "Tennstücktabelle Anforderung" eingeführt.
Änderungen im Rückverkehr
-
Im ERV-Rückverkehr erhalten Sie strukturierte Trennstücktabellen.
-
Im ERV-Rückverkehr bekommt die Entscheidung „Beschluss“ die zusätzliche Möglichkeit „abgelehnt“.
Änderungen lt. Grundbuchsgebührennovelle (BGBl. I 1/2013)
-
Selbstberechnung der Eintragungsgebühr entfällt
-
Bezifferung des Wertes des Rechts "eingangs der Eingabe"
-
Ermäßigung der Eintragungsgebühr für begünstigte Erwerbsvorgänge
-
Angabe der durchgeführten Selbstberechnung der GrESt
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an alle, die Grundbuchsgesuche im ERV bereits eingebracht haben.
Veranstaltungsorte / Termine