Seit Juli 2007 ist jeder österreichische Anwalt/jede österreichische Anwältin dazu verpflichtet, praktisch alle Schriftsätze und Eingaben elektronisch zu übermitteln. Seit November 2009 trifft dies auch auf das Grundbuchverfahren zu und seit dem 1.5.2012 ist die Nichtanwendung des ERV ein Formmangel.
Ist Ihre Kanzlei dafür ausgerüstet?
Besonders Kanzleigründer/innen fragen uns nach einer günstigen "pay per use" Lösung. Daher gibt es den ERV bei ADVOKAT auch in einer Useware Variante: Günstig in der Anschaffung, mit einem geringen Benützungsentgelt je Schriftsatz. Für Updates bei Programmänderungen ist gesorgt.
Voraussetzung ist eine Anmeldung bei der ERV-Übermittlungsstelle ADVOKAT.
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